Hochzeit, welche Versicherungen müssen danach geändert werden?
Am Besten ist es, lange vor dem Hochzeitstermin einen Blick in die vorhandenen Versicherungsunterlagen des Paares zu werfen. Spätestens mit der Hochzeit ist es sehr wohl notwendig, denn eine ganze Reihe von Änderungen und Verbesserungen sind jetzt notwendig und möglich. Überhaupt sollte man bei Änderung der Lebenslage auch immer seine Versicherungslage überprüfen und überdenken.
Lebensversicherung
Hier sollten die Bezugsrechte überprüft werden. Es empfiehlt sich, dass die Partner sich gegenseitig absichern.
Privathaftpflichtversicherung
Besser als zwei Single-Haftpflichtversicherungen ist eine Familien-Haftpflichtversicherung (finanzielle Einsparung). Die als letztes abgeschlossene Single-Haftpflichtversicherung kann das Paar wegen “Eheschließung“ kündigen. (z.B. Er: 1.4.2000 abgeschlossen; Sie: 23.5.2004 abgeschlossen; heißt, ihre Versicherung kann gekündigt werden)
Kfz-Versicherung
Die bestehenden Policen sollten die Verheirateten auf Aktualität prüfen. Beachtenswert: Nutzerkreis/Fahrleistung
Hausratversicherung
Gibt es nur noch eine gemeinsamen Wohnung, sind zwei Hausratversicherungen überflüssig. Die verbleibende Hausratversicherung sollte aber an den neuen Hausstand angepasst werden. Auch hier gilt, wie bei der privaten Haftpflichtversicherung, die zuerst abgeschlossene Versicherung bleibt bestehen.
Rechtsschutzversicherung
Auch hier ist nur noch ein Versicherungsschutz von Nöten. Der Rechtsschutzvertrag mit den geringeren Leistungen ist kündbar.
Nach dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind die Versicherer verpflichtet, die Kündigung bzw. die Reduzierung zu akzeptieren. Zu viel gezahlte Beiträge müssen die Versicherer erstatten. Grundsätzlich muss bei einer Namensänderung natürlich jede Gesellschaft informiert werden.
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