Höhere Ansprüche der KfW
Standards für Energieeffizienz verschärft
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kur KfW-Förderbank, wird zum 1. Juli 2010 die Standards verschärfen, unter denen energieeffizientes Bauen und Sanieren gefördert wird. Als attraktiv und neu gilt, dass es künftig für den Neubau auch Tilgungszuschüsse geben wird. Die Neuerungen betreffen Neubauten und Altbausanierung.
Künftig ist bei einem Neubau verpflichtend, dass eingehalten wird, 30 Prozent Energie zu sparen. Demnach werden solche Neubauten nicht mehr gefördert, die lediglich die Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) erfüllen oder diese nur knapp unterbieten.
Günstige Kreditkonditionen gibt es ab 1. Juli 2010 nur noch für Häuser, die maximal 70 Prozent der Energie verbrauchen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen.
Neu sind die Vorgaben für die Effizienzhäuser 40 und 55, deren Hausherren nur mit 40 oder eben 50 Prozent der Energie auskommen müssen, die ein heute erstellter Neubau höchstens verbrauchen darf. Neben den günstigen Darlehen wird auch die Tilgung gefördert, und zwar in Höhe von bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme und abhängig von der effizienten Energieeinsparung: Je effizienter, desto höher die Mittel.
Für die Altbausanierung gilt künftig statt der 130-er-Regelung die Plus 15-er Vorgabe. Das bedeutet, dass statt der bisherigen Eingangsförderstufe zum 1. Juli als Mindeststandard das Effizienzhaus 115 gilt. Ein Altbau darf damit nach der Sanierung höchstens 15 Prozent mehr Energie verbrauchen als ein Neubau.
Als neu gelten auch die Effizienzhäuser 55 und 70, die als bisherige Altbauten von der KfW gefördert werden, wenn sie nach Abschluss der Arbeiten mit dem Energieverbrauch der Hausherren denen in einem Passivhaus schon recht nahe kommen.
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