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Montag, September 28, 2009

Höhere Renten übers “verkaufte” Wohn-Eigenheim

Die materielle Zukunfts-Sorge ist weit verbreitet. Konkreter, aber auch zweifelhafter wird’s nur, wenn Paare daran denken, wer von beiden einmal verwitwet wird leben müssen. Bis dahin bietet Personen und Paaren mit Wohneigentum der “Immobilienverzehr” eine der Möglichkeiten, das Einkommen im Alter zu sichern und zu erhöhen.

Mit “Immobilenverzehr” ist gemeint, dass Hausbesitzer aus ihrem Wohneigentum eine lebenslange Rente machen können, sofern sie das wollen. Das kapitalisierende Modell stammt - wie könnte es anders sein - aus den USA, ist schon weit verbreitet und könnte auch in Deutschland populär werden.

Doch noch können Bundesbürger mit dem Begriff “Immobilienverzehr” wenig anfangen, weil sich der Markt dafür sich erst noch entwickeln muss.
Wer sich in Südbaden und am Bodensee dafür interessiert, dem bietet die “Stiftung Liebenau” den Immobilen-Verzehr als “Zustifter-Rente” an. Spezialisten bei den Immobilienportalen schätzen, dass sich der Markt in absehbarer Zukunft entwickeln wird und dann auch die Universal-Banken das Interesse der Kunden auf sich ziehen.

Das Modell aus den USA lässt sich leicht erklären: Der Immobilien-Eigentümer verkauft seinen Besitz an eine Bank mit dem Grundpfandrecht des lebenslangen Wohnrechts und einer monatlichen Rente aus der Verkaufssumme. Verstirbt der Kunde, wird das Objekt verkauft und “die Rechnung geht auf”. Das Risiko für die Bank liegt aber dennoch im unwägbaren Lebensalter des Kunden.

Gelten in der Republik die Renten inzwischen gesetzlich als fix, das heißt sie werden nicht mehr sinken, ist die Rente aus dem bisherigen Wohneigentum das Zusatz-Einkommen bei sinkender Kaufkraft der Rentner, die dereinst die Immobilie erspart haben. Die soziale Umgebung kann bleiben, und in Fällen von kinderlosen Ehepaaren, deren Zahl steigt, gibt es auch keine Erwartungen ans Erbe, das sehr oft erwartet wird. Das nun erhöht die Bereitschaft für den Hausverkauf.
Was nicht vergessen werden sollte ist die Absicherung durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung, die mindestens das maximale Risiko der Pflegstufe III absichern sollte und wenn möglich auch die beiden Pflegstufen I und II nach Unfall oder Krankheit.
So wird also auch bei der “Zustifter-Rente” die Immobilie verkauft, woraus eine Rente fließt und der Käufer sich auch um die künftige Instandhaltung kümmert. Der Wert der Rente wird über den Verkehrswert der Immobilie bestimmt, orientiert sich am Alter des Kunden und sieht einen Risikoabschlag vor, der logischerweise ein hohes Lebensalter des Kunden deckt. Einfaches Beispiel: Eine 70-jährige im Eigentum einer Immobilie über 400.000 Euro kann eine Zusatzrente von monatlich etwa 800 Euro bis ans Lebensende erwarten. Die Zielgruppen sind somit auch Alleinstehende oder Paare ab Mitte 60 bis 80, deren Wunsch es ist, mehr Kaufkraft zu haben als nur die materielle Sicherheit aus Haus oder Hof.

Posted by wob. on 09/28 at 04:00 AM
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