Hohe Bußgelder und teure Schadensersatzprozesse ohne Anmeldung von Bauhelfern
In der Ausführung eines Bauprojektes ist das schnelle Fortschreiten für den Hausbauer sehr wichtig. Um dieses zu erreichen werden oft weitere Helfer zum Bau hinzugezogen. Private Bauherren haben ihre Freunde, Verwandte und Nachbarn, die mithelfen, spätestens sieben Tage nach Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der BG Bau, anzumelden. Die BG Bau verweist jedes Jahr zu Beginn der Baustellen-Saison auf diese gesetzliche Pflicht.
Bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten wird von dieser Versicherungspflicht eine Ausnahme gemacht. Auch falls alle Helfer nicht mehr als insgesamt 40 Stunden auf dem Bau arbeiten, wird der Unfallschutz von der Unfallkasse der öffentlichen Hand abgedeckt. Aktuell befinden sich die Kosten für die Helferversicherung je nach Region bei 1,30 und 1,72 EURO pro Arbeitstunde. Jeder Bauherr wird genauestens über die gesetzlich notwendigen Maßnahmen von der BG Bau in Kenntnis gesetzt. Dass diese Beratung unerlässlich ist, lässt sich mittels der Statistik beweisen, durch die beispielsweise jährlich durchschnittlich 400 teilweise schwere Unfälle bei Privatbauarbeiten registriert werden. Einige dieser Unfälle enden tödlich beziehungsweise haben so schwere Folgen, dass die Opfer viele Jahre hindurch versorgt werden müssen, allerdings wachsen die dafür aufgewendeten Kosten den privaten Bauherren schnell über den Kopf.
Aus diesem Grunde beinhaltet das Leistungspaket der BG Bau die Entschädigung nach Arbeits- und Wegeunfällen, Kosten zur Rehabilitation oder eine Verletztenrente, sofern die Erwerbsfähigkeit nach dem Unfall verringert bleibt. Auch Schadensersatzverfahren wegen grober Fahrlässigkeit können von den privaten Bauherren mithilfe der Meldung an die Berufsgenossenschaft umgangen werden. Entscheidend ist es, dass die privaten Bauherren verstehen, wo genau der Unterschied zwischen einem Freundschaftsdienst und Schwarzarbeit liegt. Die durch die von den Helfern gebotene Hilfe darf nicht auf Gewinn gerichtet sein, in der Mehrheit aller Fälle jedoch ist sie es. Wenn der Bauherr zum Bespiel statt der Tiefbaufirma Freunde mit dem Baggereinsatz bei den Abwasserrohren betraut, kann das für die Bauherren und Helfer Bußgelder von bis zu 100000 EURO bedeuten.
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