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Dienstag, März 24, 2009

Hohe und einmalige Sondertilgungen durch Aufteilung des Darlehens

Für so manchen Darlehensnehmer können Sondertilgungen bei der Baufinanzierung von immens hoher Bedeutung sein. Immerhin wird es durch sie möglich, Darlehen schneller zu tilgen und somit die Zinsbelastung mit jeder einzelnen Sondertilgung unmittelbar zu reduzieren. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Darlehensnehmer einen großen Wert auf die Einräumung einer Sondertilgungsmöglichkeit legen.

In den meisten Fällen beläuft sich die mögliche jährliche Sondertilgung auf 5 Prozent vom ursprünglichen Darlehensbetrag – zum Teil ist sie bereits inbegriffen, zum Teil ist die Einräumung an einen Zinsaufschlag gekoppelt. Je nach Bank sind sogar bis zu 10 Prozent Sondertilgung pro Jahr möglich.

Allerdings kann es in einigen Fällen erforderlich sein, über eine höhere Sondertilgungsmöglichkeit zu verfügen. Eines der besten Beispiele eine Lebensversicherung, die während der Laufzeit des Darlehens fällig wird: Auf einen Schlag erhält der Darlehensnehmer einen vergleichsweise großen Geldbetrag. Es lohnt sich, diesen Betrag vollständig bei der Tilgung einzusetzen, immerhin kann die Zinsbelastung somit auf einen Schlag deutlich gesenkt werden.

Doch solch hohe Sondertilgungsmöglichkeiten werden von den meisten Banken nicht angeboten. Dennoch gibt es einen Weg, um trotzdem in solch einem Umfang einmalig tilgen zu können. Das Prinzip ist denkbar einfach: Man teilt das Darlehen in zwei Tranchen auf, die unterschiedlichen Laufzeiten unterliegen. Die größere Tranche wird regulär abgeschlossen, die kleinere Tranche weist eine kürzere Zinsbindung auf: Sie erreicht das Ende ihrer Laufzeit kurz nachdem einen der Sondertilgungsbetrag zur Verfügung steht. Mit ihm löst man dann einfach die Restschuld der Tranche ab.

Posted by Jochen on 03/24 at 08:07 AM
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