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Dienstag, März 03, 2009

Hoher Risikoschutz sichert das Steuerprivileg der Lebensversicherung

Die Abgeltungssteuer hat der guten alten Lebensversicherung zu einem völlig unerwarteten Comeback verholfen. Denn eigentlich war sie mit Hinweis auf die mangelnde Rentabilität schon abgeschrieben worden, wurden Policen gekündigt oder verkauft. Dadurch, dass sie im Unterschied zu anderen Anlageformen nicht der pauschalen Besteuerung mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unterliegt, sondern steuerliche Vorteile genießt, wurde die Kapitallebensversicherung auch für Sparer wieder interessant. Denn nach wie vor gilt: Bei Einhaltung der Spielregeln – Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr – wird nur die Hälfte der Erträge zum Ende der Laufzeit versteuert, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. In den Genuss dieses Privilegs zu kommen, wird ab dem 1. April allerdings schwerer. Dann gelten neue Regeln.

Das mag daran liegen, dass der ursprüngliche Sinn einer Lebensversicherung, die finanzielle Absicherung der Familie beim Tod des Versicherungsnehmers, zunehmend in den Hintergrund getreten ist. Stattdessen wird die Police immer öfter nur als Investment gesehen und der Risikoschutz aus Kosten- und Renditegründen auf ein Minimum zurückgefahren. Um das zu verhindern, schreibt der Gesetzgeber demnächst einen Mindest-Risikoschutz vor, als Voraussetzung dafür, dass die Police steuerbegünstigt behandelt wird. Fällt der Schutz, bezogen auf die Beiträge, die Garantiezahlung bei Fälligkeit der Versicherung oder den Zeitwert, zu gering aus, greift die Abgeltungssteuer. Wer bis zum 31. März einen Vertrag unterschreibt und den ersten Beitrag zahlt, muss im Übrigen keine Rücksicht auf die Neuerung nehmen. „Alte“ Policen unterliegen dem bisherigen Steuerrecht.

Bei Verträgen, die ab April abgeschlossen werden, dürften die Versicherungsunternehmen von sich aus Wert darauf legen, dass die Bedingungen für den Steuervorteil erfüllt werden. Keine Assekuranz wird sich das wichtigste Argument in den Verkaufsverhandlungen nehmen lassen. Denn ohne dieses Privileg droht der Lebensversicherung wieder der Weg in die Versenkung. Vielleicht werden einige Verträge durch die bessere Absicherung der Angehörigen ein wenig teurer. Dabei handelt es sich aber um wenige Ausnahmen, da viele Policen schon heute einen ausreichend hohen Risikoschutz bieten.

Posted by Andre on 03/03 at 08:17 AM
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