Hypothekenverkauf vertraglich ausschließen
Hunderttausende Eigenheimbesitzer sind dieser Tage besorgt: Die Nachricht, dass Banken seit Jahren im großen Stil Forderungen aus Hypothekenfinanzierungen weiterveräußern und sich so des Ausfallrisikos entledigen, schockierte viele Eigentümer. Experten aber geben Entwarnung: In Deutschland beläuft sich die Anzahl der ordnungsgemäß vom Kreditnehmer bedienten Darlehen, die an ein anderes Institut weiterveräußert worden sind, auf lediglich wenige tausend Stück und erreicht damit nicht ansatzweise die Dimension des amerikanischen Marktes. Wer dieser Tage eine Neu- oder Anschlussfinanzierung abschließt und die Veräußerung seiner Immobilienfinanzierung kategorisch ausschließen möchte, kann bei der Bank seines Vertrauens eine entsprechende Klausel vereinbaren lassen. Die Kreditinstitute sind in vielen Fällen bereit, eine entsprechende Selbstverpflichtung einzugehen.
Selbst wenn eine Hypothek an eine dritte Partei verkauft worden sein sollte, beschwichtigen Experten, besteht für Eigentümer kaum ein Grund zur Sorge: Eine vorzeitige Fälligstellung durch den neuen Besitzer gilt als außerordentlich unwahrscheinlich. Die Abwicklung verkaufter Kredite erfolgt in den meisten Fällen über die gewohnte Hausbank.
Einige Kreditinstitute werben explizit damit, keine Engagements zu veräußern. Die Ethikbank beispielsweise offeriert ihren Ökokredit mit der Selbstverpflichtung, ihn zu keinem Zeitpunkt an Spekulanten oder andere dritte Parteien zu veräußern.
Der massenweise Verkauf von Forderungen aus Immobilienfinanzierungen auf dem nordamerikanischen Hypothekenmarkt, der als einer der Auslöser der gegenwärtigen Finanzkrise gilt, erregte Besorgnis bei vielen Bundesbürgern. Banken hatten die Ansprüche aus den Krediten gebündelt, in Gestalt verzinslicher Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt veräußert und dabei gravierende Fehler bei der Bewertung unternommen. Deutsche Banken sind zwar in den Handel mit diesen Papieren involviert, haben jedoch selbst beinahe keine Emissionen aus eigenem Bestand getätigt.
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