Immobiliendarlehen: Absicherung gegen Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen
Im meinem vorangegangenen Beitrag ging es um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn jemand vorzeitig aus seinem Immobiliendarlehen aussteigen bzw. dieses kündigen möchte, wird eine Entschädigungszahlung fällig, die sich in Abhängigkeit von Restschuld und Zinsniveau auf einen hohen Betrag belaufen kann. Oftmals ist die Vorfälligkeitsentschädigung so hoch bemessen, dass ein frühzeitiger Ausstieg nicht in Frage kommt.
Doch gerade in der heutigen Zeit, kommt es sehr häufig vor, dass Wohneigentümer vorzeitig aus ihren Darlehen aussteigen möchten, beispielsweise weil sie einen Verkauf der Immobilien planen. In den meisten Fällen ist eine solche Entscheidung auf den Job zurückzuführen: Die heutige Berufswelt fordert von den Menschen eine sehr hohe Flexibilität, was unter anderem bedeuten kann, umziehen und die eigene Immobilien verkaufen zu müssen.
Gegen einen solchen Fall bzw. gegen die Berechnung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung können sich Darlehensnehmer inzwischen absichern. Zunehmend mehr Banken (vorrangig aus dem Feld der Direktbanken) erkennen die Zeichen der Zeit und bieten Darlehen oder Darlehensoptionen an, die letzten Endes eine Darlehensablösung ermöglichen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Insbesondere jungen Bauherren und Immobilienkäufern kann nur dazu geraten werden, sich für ein solches Darlehen zu entscheiden. In Zukunft könnte die Berufswelt ein noch höheres Maß an Flexibilität fordern, weshalb man einfach gut damit beraten ist, über ein besonders flexibles Immobiliendarlehen zu verfügen. Sollte man tatsächlich umziehen und deshalb sein Eigenheim verkaufen müssen, ist es einfach immens praktisch, wenn eine solche Transaktion vergleichsweise schnell, unkompliziert und vor allem auch preiswert abgewickelt werden kann. Deswegen macht sich die Vereinbarung einer entsprechenden Klausel selbst dann bezahlt, wenn sie mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
