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Mittwoch, Juli 23, 2008

Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung sind derzeit günstig

Wer sich mit dem Thema Baufinanzierung beschäftigt und seit längerem oder zumindest seit einigen Wochen Berichte und Nachrichten liest, die mit diesem Thema in Verbindung stehen, der wird sicherlich schon mehrfach mitbekommen haben, dass momentan nahezu sämtliche Experten zum Abschluss von Immobiliendarlehen mit möglichst langer Zinsbindung raten. Der Grund, der sich dahinter verbirgt, ist ganz simpel: Darlehen mit langer Zinsbindung bieten mehr Sicherheit als Darlehen mit kurzer Zinsbindung, weil die Zinssätze für einen längeren Zeitraum festgeschrieben sind. Des Weiteren wird gerade jetzt für lange Zinsbindungen geworben, weil diese enorm günstig abgeschlossen werden können. Üblicherweise müssen Darlehensnehmer erhebliche Zinsaufschläge in Kauf nehmen, wenn sie Darlehen mit langer Zinsbindung aufnehmen möchten. Doch an den Zinsmärkten verhält es sich gerade so, dass langfristige Zinsen günstiger als die kurzfristigen sind. Somit bietet sich angehenden Darlehensnehmer und Umschuldern die Möglichkeit, Darlehen mit hoher Zinssicherheit vergleichsweise günstig zu erhalten.

Erst vor einigen Tagen machte der Baugeldvermittler „Hypothekendiscount“ auf seine derzeitige Sonderaktion bekannt: Darlehen mit 30 jähriger Zinsbindung können zu Konditionen abgeschlossen werden, die sonst nur für 10 jährige Zinsbindungen erhältlich sind. Gleichzeitig weißt der Vermittler darauf hin, dass alle Darlehen bereits nach 10 Jahren vom Darlehensnehmer gekündigt werden können – somit bietet sich die Möglichkeit, eine günstigere Anschlussfinanzierung abzuschließen, falls die Hypothekenzinsen in den kommenden Jahren fallen sollten.

Allerdings sollte man als Verbraucher wissen, dass es keines speziellen Angebots bedarf, um ein Darlehen nach 10 Jahren vorzeitig kündigen zu dürften. Dieses Kündigungsrecht ist nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und steht somit jedem Darlehensnehmer zu: Darlehensverträge mit fest vereinbarter Laufzeit dürfen vom Verbraucher in jedem Fall nach 10 Jahren gekündigt werden, ganz egal ob sich solch eine Klausel im Darlehensvertrag befindet oder nicht. In diesem Fall ist lediglich zu beachten, dass die Kündigung auf schriftlichem Wege erfolgt und die Kündigungsfrist von einem halben Jahr beachtet wird.

Posted by Jochen on 07/23 at 05:12 AM
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