Immobiliendarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen
Die Kündigung eines Immobiliendarlehens gestaltet sich gar nicht so einfach. Wie ich im vorangegangenen Beitrag aufgezeigt habe, ist eine vorzeitige Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und zugleich haben die Banken das Recht, die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Weil diese zum Teil sehr hoch ausfallen kann, ist es umso erfreulicher, wenn die Möglichkeit besteht, die Zahlung zu umgehen.
Es ist in der Tat möglich, ein Immobiliendarlehen zu kündigen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen. Allerdings ist anzumerken, dass es stets auf den Einzelfall ankommt. Am besten sind diejenigen dran, die sich für ein Darlehen mit entsprechendem Schutz entschieden haben. Mittlerweile gibt es nämlich einige Banken, die spezielle Darlehensoptionen anbieten. Diese Optionen sind zumeist an einen leichten Zinsaufschlag oder eine Einmalzahlung gekoppelt und ermöglichen in sogenannten Härtefällen den Ausstieg aus einem Darlehen, ohne die Entschädigungszahlung leisten zu müssen. Vor allem der berufsbedingte Umzug wird zu diesen Härtefällen gezählt, bei einigen Banken auch eine Scheidung.
Wenn eine solche Option nicht vereinbart wurde, sieht es schon wesentlich schwieriger aus. Aber dennoch kann eine Chance bestehen, das Darlehen kündigen zu dürfen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn es einem gelingt, sich mit der Bank auf einen sogenannten Objektwechsel zu verständigen. Sollte man beispielsweise berufsbedingt umziehen und daher die Immobilien verkaufen müssen, bietet es sich an, das Darlehen auf eine neue Immobilie zu übertragen. Viele Banken stimmen solch einem Wechsel zu – wobei das Vorhaben jedoch im Vorfeld sehr genau abgesprochen werden muss.
