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Donnerstag, November 27, 2008

In 76,5 Prozent der Haushalt gibt es eine Hausratversicherung

Gleich, ob man einen Versicherungsratgeber zur Hand nimmt oder eine Bedarfsanalyse durchführt: Die private Haftpflichtversicherung wird immer auf dem ersten Rang gelistet und gilt gemeinhin als wichtigste Police. In der Gunst der Kunden hat sie es allerdings noch nicht auf Platz eins geschafft. Hier hält sich schon seit Jahren die Hausratversicherung. Sie ist in 76,5 Prozent aller Haushalte vorhanden und damit der Deutschen liebste Versicherung. Sie schützt das Eigentum vor Schäden, die unter anderem durch Feuer, Wasser oder Einbruch verursacht werden und wird von Verbraucherschützern als „durchaus sinnvoll“ bezeichnet.

Entscheidend ist die Versicherungssumme. Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, sich an die Pauschalen der Versicherungen zu halten, die bei rund 650 Euro je Quadratmeter liegen. Damit vermeide man eine mögliche Unterversicherung. Und die könnte teuer werden: Wer beispielsweise einen Vertrag über 50.000 Euro abschießt, der Hausrat allerdings 100.000 Euro wert ist, würde bei einem Schaden immer nur 50 Prozent erstattet bekommen – bei 25.000 Euro Schadenssumme wären das 12.500 Euro. Der Rest geht zu Lasten des Versicherten. Sind Wertgegenstände wie Gemälde vorhanden, gilt es, den Schutz entsprechend anzupassen. Immer mitversichert werden sollten Überspannungsschäden.

Da es bei den Verträgen gewaltige Unterschiede gibt, ist ein Versicherungsvergleich grundsätzlich angeraten. Das belegt auch das aktuelle Rating vom map Report, der 65 Policen untersucht hat. Bei einer Versicherungssumme von 350.000 Euro reichen die Prämien von 560 Euro im Jahr (HUK-Coburg) bis hin zu weit über 4.200 Euro (Bayerische Hausbesitzer). Die höchste Auszeichnung des map-Report (mmm) erhielten neben der HUK-Coburg auch die DEVK, die Debeka, die Bruderhilfe, die Öffentliche Oldenburg, die VHG, die WGV und die Provinzial Nord.

Ein Tipp: Kerzen haben ihren festen Platz in der Advents- und Weihnachtszeit, ob nun auf dem Adventskranz oder am Christbaum. So schön und heimelig das flackernde Licht auch sein mag – es birgt Gefahren und hat schon öfter zu Wohnungsbränden geführt. Deshalb sollten Kerzen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden, denn das könnte im Schadensfall als grob fahrlässig ausgelegt werden. Dafür reichen laut eines Urteils des Amtsgerichtes Neunkirchen bereits 15 Minuten, die man den Raum verlässt (Aktenzeichen 5 C 1280/95). Wer auf Nummer sicher gehen möchte, versichert grobe Fahrlässigkeit gleich mit, ansonsten drohen selbst nach neuem Versicherungsvertragsrecht Kürzungen bei der Schadensabwicklung.

Posted by Andre on 11/27 at 07:22 AM
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