
|
Samstag, Juli 31, 2010
Angeschlagene Kfz-Versicherer wollen Kunden nicht wechseln lassen
Bereits in der vergangenen Woche sorgten die beiden Kfz-Versicherer Ineas und LadyCarOnline für Schlagzeilen. Die Versicherungsunternehmen gelten als finanziell stark angeschlagen. Die Löcher in den Kassen der Versicherer sind so groß, dass Schäden aller Voraussicht nach nicht mehr vollständig reguliert werden können. Die zuständige niederländische Behörde (die Muttergesellschaft beider Anbieter hat ihren Sitz in den Niederlanden) hat bereits reagiert und die Versicherer unter ihre Aufsicht genommen.
Als dies bekannt wurde, haben sich zahlreiche Versicherungsexperten zu Wort gemeldet. Alles in allem raten die meisten Experten zu einem Wechsel. Die Versicherungsnehmer sollten bewusst auf einen Versicherungswechsel setzen und lieber erneut einen Beitrag für dieses Versicherungsjahr bezahlen, anstatt ein großes finanzielles Risiko einzugehen, indem sie beim bisherigen Versicherer bleiben.
Ein solcher Wechsel sei durchaus möglich, weil das BGB ihn zulässt, sofern das Versicherungsunternehmen in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten steckt. Dementsprechend wäre es nicht verwunderlich, wenn die angeschlagenen Versicherer in diesen Tagen von einer großen Kündigungswelle heimgesucht werden.
Die Versicherer selbst haben sich bereits zu Wort gemeldet und deutlich gemacht, dass sie den ausgesprochenen Sonderkündigungen nicht zustimmen bzw. diese nicht als gültig anerkannt werden. Die Versicherer berufen sich dabei vor allem auf die Tatsache, dass sie noch keine Insolvenz angemeldet haben und daher ihr Versicherungsgeschäft weiter betreiben dürfen.
Wie „n-tv“ berichtet, wurden die Versicherer vom Bund der Versicherten (BDV) stark kritisiert. Die Versicherungsexperten glauben nicht, dass sich die Versicherer in der Lage befinden, einen angemessenen Schutz zu bieten, weshalb sich Kunden nicht beirren lassen und dennoch einen Versicherungswechsel einleiten sollten.
Posted by Jochen on 07/31 at 07:00 AM
KFZ-Versicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Freitag, Juli 30, 2010
ERV bietet neuen Jahresschutz für Fahrräder
Die Europäische Reiseversicherung AG, die ERV, die ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe ist, hat für ihre Kunden einen neuen Fahrrad-Jahresschutz mit in die Produktpalette aufgenommen. Zu der Basis-Variante des Jahresschutzes gehört eine Fahrrad-Diebstahl-Versicherung. Diese ist nicht nur zuhause gültig, sondern auch bei Fahrten in der Nähe des Wohnortes und bei Fahrradreisen in Deutschland oder auch im Ausland. Bei Diebstahl, Beschädigung oder Totalschaden gewährt die ERV finanzielle Entschädigung für das Bike. Der Neuwert des Fahrrads wird erstattet, wenn das Rad nicht älter als drei Jahre ist. Eingeschlossen ist auch eine Fahrrad-Notfall-Hilfe. Sollte es zu einer Panne oder einem Unfall kommen, nennt die ERV die nächstgelegene Werkstatt, trägt Reparaturkosten bis zu 150 Euro und kommt gegebenenfalls auch für zusätzliche Übernachtungskosten auf. In der erweiterten Variante können die Fahrrad-Urlauber von allen Leistungen aus der Basis-Variante profitieren und bekommen darüber hinaus eine Fahrrad-Reisegepäck-Versicherung, die den Zeitwert des Reisegepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen bis zu einer Summe von 1.000 Euro übernimmt. Außerdem gehört zu der erweiterten Variante eine Fahrrad-Unfall- als auch eine Fahrrad-Haftpflicht-Police. Versicherbar sind alle Fahrräder einschließlich Fahrradanhänger, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu einem Wert von 4.000 Euro.
Posted by Saskia on 07/30 at 09:37 AM
News •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Donnerstag, Juli 29, 2010
Was Selbständige über die Immobilienfinanzierung wissen müssen
Arbeitnehmer, die in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis stehen, haben es bei der Eigenheimfinanzierung nicht ganz so leicht. Vor allem mehrere Direktbanken sind in solchen Fällen vorsichtig und vergeben deshalb keine Darlehen. Erst vor ein paar Tagen wurde hier im Blog ein Beitrag veröffentlicht, der die genauen Hintergründe beschreibt.
Doch auch andere haben es nicht unbedingt leichter – dies gilt besonders für Selbständige. Im Vergleich zu Arbeitnehmern müssen sie einen wesentlich höheren Aufwand betreiben und vor allem größere Hürden nehmen, um letztlich eine Finanzierungszusage zu erhalten. Dieser Beitrag soll aufzeigen, was die größten Hürden sind, die es zu meistern gilt.
Da wäre zunächst einmal die Tatsache, dass Banken einen großen Wert auf Kontinuität liegen. Wer nicht mindestens drei Jahre lang selbständig ist, hat im Regelfall keine Chance, eine Finanzierungszusage zu erhalten. Darlehensgeber wollen die Geschäftsabschlüsse der letzten drei Jahre sehen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Letztlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass das Geschäft solide läuft – am besten ist es natürlich, wenn von Jahr zu Jahr eine fortlaufende Gewinnsteigerung festzustellen ist.
Ein weiterer Punkt ist der Unternehmensgewinn. Er muss ausreichend hoch ausfallen, damit der Darlehensnehmer problemlos seinen Lebensunterhalt bestreiten und gleichzeitig die Darlehensraten aufbringen kann. Für etliche Interessenten ist dies ein heikles Thema. Viele Selbständige neigen dazu, sich vor dem Finanzamt „arm zu rechnen“, um möglichst wenig Steuern entrichten zu müssen. Die Banken setzen bei ihrer Überprüfung ausschließlich die Gewinne an, die auf den Geschäftsabschlüssen und Steuerbescheiden zu finden sind – zumal die Steuerbelastung vom Gewinn noch abgezogen wird. Bei so manchem Selbständigem bleibt dann nicht mehr viel zum Leben übrig.
Diese beiden Hürden sind nicht zu unterschätzen – es kommt häufiger vor, dass Banken eine Finanzierungszusage nicht erteilen können. Deshalb ist es meist von großem Vorteil, wenn es noch einen Ehepartner gibt, der im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses beschäftigt ist. Zu zweit lässt sich die Baufinanzierung dann eher stemmen.
Posted by Jochen on 07/29 at 10:08 AM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Mittwoch, Juli 28, 2010
uniVersa Privathaftpflicht optimiert
Die uniVersa hat ihr Top-Produkt in der Privathaftpflichtversicherung zum 01. Juli dieses Jahres in verbesserter Version wieder attraktiver für den Markt gemacht. Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden wurden von pauschal 5 auf 10 Mio. Euro sowie für Vermögensschäden von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt. Darüber hinaus sind jetzt ganz neu auch Umweltschäden bis 500.000 Euro pro Leistungsfall mitversichert. Bei Schlüsselverlust trägt die uniVersa Kosten in Höhe bis zu 15.000 Euro und das sogar dann, wenn es sich um Schlüssel im beruflichen Kontext handelt, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt worden sind.
Für eine Mehrprämie von knapp 15 Euro pro Jahr haben Besitzer von Solar- und Photovoltaikanlagen die Option, bis zu einer Kapazität von 10 Kilowatt Peak das Risiko einer Fehleinspeisung mitzuversichern. In der Top-Deckung „Exklusiv“ sind außerdem sehr viele Leistungserweiterungen wie zum Beispiel Forderungsausfall, deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitshandlungen, Mietsachschäden an mobilen Gegenständen sowie Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen automatisch inbegriffen.
Die topAktiv TREND Privat-Haftpflichtversicherung der uniVersa ist kein „Produkt von der Stange“. Schließlich bietet sie dem Kunden einen umfassenden, individualisierbaren Versicherungsschutz zu sehr attraktiven Konditionen. Für weitere Informationen ist ein Blick auf die Seiten der uniVersa unter www.universa.de zu raten.
Posted by Saskia on 07/28 at 09:08 AM
News •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Dienstag, Juli 27, 2010
Kredit übers Internet: Billig oder günstig oder fair?
“Geld regierte die Welt” war wohl in den vergangenen 12 bis 15 Monaten die kaum erfreuliche Feststellung, die schließlich von der Banken- und Wirtschaftskrise “gekrönt” wurde. Wenn aktuell (Juli 2010) die Zahl der Anbieter für Kredite auch übers Internet ständig steigt und es fast täglich neue Sonderangebote gibt, scheint dies auf den ersten Blick sehr viel versprechend.
Meist werden aktuell niedrige Zinsen versprochen, den Kredit zu vereinbaren dauert wenige Stunden und oft bleibt auch die SCHUFA-Anfrage außen vor. Dem potenziellen Schuldner fällt es dann aber doch schwer, sich für den korrekt handelnden Gläubiger zu entscheiden.
Bevor man sich für einen Ratenkredit entscheidet, sind Zinsen, ergänzende Gebühren oder auch Prämien für Versicherungen gegen Kreditausfall sowie die allgemeinen Kreditbedingungen genau zu prüfen. Wer private Berater kennt, sollte deren Rat nutzen.
Zweifelhaft wird es, wenn beim Kreditangebot wichtige Informationen fehlen oder dem Antragsteller erst mit der Antragsannahme mitgeteilt werden. Überraschungen und Zusatzkosten lassen sich vermeiden, indem nur bei seriösen und zuverlässigen Anbietern ein Kredit aufgenommen wird. Wer ehrlich und offen mit dem Kunden umgeht, wird ihm auch faire Konditionen bieten.
Merkmale unter Vorbehalt
Der Blick auf klare Konditionen und Kosten darf nicht durch vermeintlich günstige Besonderheiten verstellt werden oder wenn Bedingungen zunächst fehlen oder nachgeschoben werden. Auffällig können sein: Kredit ohne SCHUFA,
Bearbeitungsgebühr vor Abschluss, fehlende Angabe des effektiven Zinses pro Jahr, wenig transparente Kosten, Zwangsversicherung oder Bargeld per Post. So werden mit dem Zusatz „ohne SCHUFA“ Kredite angeboten, bei denen der Kreditgeber eine Anfrage bei der bekanntesten deutschen Auskunftei (und auch bei keiner anderen) nicht vornimmt. So werden die SCHUFA-Daten des Kredit-Antragstellers nicht geprüft, was eigentlich bei Ratenkrediten üblich ist. Eine solchermaßen fehlende Prüfung, verbunden mit einem höheren Risiko für den Gläubiger, macht dann aber den Ratenkredite teurere als mit einem SCHUFA-Abgleich.
Achtung! Gebühr!
Kreditangebote im Internet sind oft auch solche, bei denen den Kunden eine Bearbeitungsgebühr betrifft, noch bevor der Kredit überhaupt angenommen, bearbeitet und genehmigt wurde. Ohne Zahlung wird der Kredit-Antrag dann aber auch nicht geprüft und nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf eine Kredit kann trotz Leistung der Gebühr jedoch nicht abgeleitet werden und so ist manchmal das Geld verloren.
Effektiv höher als nominal!
Fehlt dem Kreditangebot der effektive Jahreszins, muss der Hinweis erfragt werden, weil der “benannte” Nominalzins durch Gebühren höher wird. Die Angabe der tatsächlichen Jahresverzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und auch wichtig, da zusätzliche Kosten auch den vertraglichen, den nominalen Zinssatz aufs Jahr oder eben auf die Laufzeit gesehen deutlich erhöhen. Ist es dem Kunden nicht möglich, vertragsbedingte Angaben vor Abschluss des Kreditvertrages zu erkennen, sollte er andere Angebote bevorzugen.
Schulden als Risiko
Wird für den künftigen Schuldner eine Kreditversicherung vorausgesetzt, für mögliche Zeiten der Arbeitslosigkeit und damit den Restschuld-Ausfall, muss dies als Zwangsversicherung betrachtet werden. Eine solche Versicherung ist meist recht teuer, erhöht die Kreditkosten und muss deswegen überlegt sein.
Beim Angebot „Bargeld per Post“ wird beim Ratenkredit die Kreditsumme mittels Postanweisung in bar ausbezahlt. Das schafft zwar ‘Anonymität’, erhöht aber den Aufwand für den Schuldner. Da bleibt die Frage, ob dieser Service die Mehrkosten rechtfertigt.
Befristetes Arbeitsverhältnis kann die Baufinanzierung gefährden
Es besteht kein Zweifel: Die Wirtschaft hat sich wieder deutlich erholt und die Angst der Berufstätigen vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes hat abgenommen. Dementsprechend zieht auch das Interesse am Thema Immobilienerwerb wieder an. Es gibt zunehmend mehr Privathaushalte, in denen man nun darüber nachdenkt, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Der Zeitpunkt wäre ideal: Baugeld ist günstiger als je zuvor.
Bei der Vergabe ihrer Darlehen sind die Banken jedoch vorsichtig. Antragsteller müssen zahlreiche Unterlagen einreichen, damit eine Finanzierungsentscheidung getroffen werden kann. Im Rahmen der Überprüfung wird auf die verschiedensten Punkte geachtet, unter anderem auch auf das Anstellungsverhältnis. Hierbei kommt es immer häufiger zu Schwierigkeiten. Zahlreiche Arbeitgeber haben aus der Wirtschaftskrise ihre Schlüsse gezogen und möchten Arbeitnehmer nicht zu lange an sich binden. In immer mehr Betrieben wird daher auf befristete Arbeitsverhältnisse gesetzt. Viele Arbeitnehmer unterschreiben Arbeitsverträge mit einer Dauer von zwei Jahren. Erst kurz vor dem Auslaufen der Arbeitsverhältnisse wird in den Personalabteilungen darüber entschieden, ob es zur Verlängerung kommt.
Befristete Arbeitsverhältnisse stellen aus Sicht der Banken ein Problem dar. Es besteht das Risiko, dass die Beschäftigung nach Fristende nicht verlängert wird und der Arbeitsnehmer plötzlich ohne Einkommen dasteht – und das könnte die Baufinanzierung maßgeblich gefährden. Daher gibt es so manche Bank, die in solchen Fällen nicht mitspielt. Dies gilt insbesondere für Direktbanken. Etliche Direktbanken akzeptieren keine befristeten Arbeitsverhältnisse, wodurch sich die Suche nach einem günstigen Darlehen maßgeblich erschweren kann.
Grundsätzlich stellt es natürlich kein Problem dar, trotz befristeter Beschäftigung eine Finanzierungszusage zu erhalten. Regionale Banken haben mit der Darlehensvergabe im Regelfall keine Schwierigkeiten. Dennoch ist es ratsam, auch unter den Direktbanken nach Darlehensgebern zu suchen, um möglicherweise von niedrigeren Zinsen profitieren zu können. Am besten setzt man in solch einer Situation auf einen Baugeldvermittler, der dabei hilft, schnell in Frage kommende Institute zu ermitteln.
Posted by Jochen on 07/27 at 08:25 AM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Montag, Juli 26, 2010
Ferienjobs gut versichert?
Viele Schüler jobben in den Sommerferien, um ihr Taschengeld aufzubessern - doch über möglicherweise zu zahlende Abzügen denken dabei die Wenigsten nach. So stellt sich die Frage, ob es für Schüler eine Verpflichtung gibt, für ihren Ferienjob Sozialabgaben zu zahlen. Der Pinneberger AOK-Geschäftsstellenleiter Jürgen Schröder hat dazu im “Hamburger Abendblatt” gesagt, dass in der Regel davon auszugehen ist, dass Schüler bis zu 2 Monaten (oder 50 Arbeitstagen) sozialabgabenfrei arbeiten dürfen. Das ist vollkommen unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden und ihrem Verdienst. Sofern der Schüler also schon in den Osterferien arbeitet, stehen ihm in den Sommerferien weniger Tage zur sozialabgabenfreien Arbeit zur Verfügung. Bei Schulabgängern gibt es diese Regelung nicht, denn wenn sie ihr Abschlusszeugnis erhalten, ist ihre Schulzeit offiziell zu Ende und sie gehören nicht mehr zum Kreis der Schüler. Somit entfallen auch dementsprechende Vorschriften. Sollten sie eine Beschäftigung annehmen, ist diese immer sozialversicherungspflichtig. Die einzige Ausnahme stellen Minijobs dar, bei denen sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Diejenigen, die nach Abschluss der Schule ein Studium aufnehmen, können 50 Arbeitstage als Vollzeitkraft sozialabgabenfrei arbeiten. Alle Schüler und Studenten sind bei Ferienjobs durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese kann nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden, sondern auch bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle.
Posted by Saskia on 07/26 at 09:23 AM
News •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Sonntag, Juli 25, 2010
Ineas Autoversicherung: Experten raten zu Kündigung
Gegen Ende des vergangenen Jahres vergab „Stiftung Warentest“ an den Kfz-Versicherer Ineas gute Noten. Trotzdem wäre es wohl besser gewesen, sich besser nicht für diesen Versicherer zu entscheiden. Das Versicherungsunternehmen ist nämlich in eine ernsthafte wirtschaftliche Schieflage geraten: Der niederländische Versicherer, der auch in Deutschland aktiv ist und hier immerhin gut 50.000 Versicherungsnehmer zählen kann, ist finanziell stark angeschlagen. Das Unternehmen steht bereits unter Aufsicht der niederländischen Finanzverwaltung.
Für die Versicherungsnehmer ist dies keine erfreuliche Nachricht. Aufgrund der Finanzprobleme besteht das Risiko, dass der Versicherer im Schadensfall keine Leistungen erbringen kann. Wie das „Hamburger Abendblatt“ schreibt, ist das Risiko im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ganz so groß bemessen. Der Versicherer ist einen Ausfallfonds angeschlossen, der im Notfall einspringt – wobei dem Versicherer in diesem Fall dennoch eine Nachzahlung in Höhe von bis zu 2.500 Euro drohen kann. Schlechter sieht es bei Schäden aus, die in den Bereich der Vollkasko-Versicherung fallen. Dort gibt es keinen Ausfall- oder Notfallfonds.
Mehrere Versicherungsexperten haben den Ineas Kunden schon dazu geraten, das Versicherungsverhältnis zu beenden und ihr Fahrzeug besser bei einem anderen Anbieter zu versichern. Allerdings ist dies leichter gesagt als getan, was vorrangig an der Rechtslage liegt. Diesbezüglich stößt man auf Widersprüche. Einige Experten meinen, dass eine Kündigung nicht zulässig ist, solange der Versicherer keine Insolvenz anmeldet. Andere glauben an die Wirksamkeit einer Sonderkündigung, wenn sich die finanzielle Lage des Versicherer signifikant verschlechtert hat und berufen sich dabei auf §314 BGB.
Eine der sichersten Lösungen besteht darin, sich an einen Kfz-Versicherer zu wenden, der trotz eines anderen bestehenden Versicherungsverhältnisses einen Schutz anbietet. Einige Versicherer tun dies und bieten sogar eine Beitragsrückerstattung, sollte die Sonderkündigung doch nichts rechtens gewesen sein.
Posted by Jochen on 07/25 at 10:31 AM
KFZ-Versicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Samstag, Juli 24, 2010
Genaue Kostenplanung ist bei der Baufinanzierung wichtig
Die Finanzierung eines Immobilienkaufs oder Bauvorhabens will gut vorbereitet sein. Da es letztlich um große finanzielle Verbindlichkeiten geht, ist eine grundlegende Finanzplanung unverzichtbar: Wer nur grob kalkuliert und wichtige Posten falsch einschätzt oder vergisst, kann es schnell mit finanziellen Schwierigkeiten zu tun bekommen, die man eigentlich hätte vermeiden können.
Besonders der Kapitalbedarf wird häufig unterschätzt. Es ist im Regelfall nicht so, dass lediglich Kaufpreis oder Baukosten sowie die zugehörigen Nebenkosten entstehen. Besitzt man erst einmal ein Eigenheim, entstehen schnell weitere Kosten. Dazu zählen beispielsweise Versicherungskosten und Reparaturkosten. Außerdem steht für so manchen frisch gebackenen Eigenheimbesitzer fest, die alten Möbel nicht mitnehmen zu wollen. Es kommt häufiger vor, dass den Leuten urplötzlich in den Sinn kommt, sich neu einrichten zu wollen. Dies ist ein Vorhaben, das finanziell nicht zu unterschätzen ist: Schnell fallen immens hohe Zusatzkosten an, mit denen im Vorfeld nicht geplant wurde.
Weil die Ersparnisse größtenteils erschöpft sind, sehen viele Leute keinen anderen Weg, als den Dispositionskredit des Girokontos zu nutzen. Dieser Kredit bietet einen hohen Komfort, da er jederzeit abgerufen werden kann. Doch leider sind die Zinssätze sehr hoch bemessen und können zu einer finanziellen Zusatzbelastung führen, die nicht zu unterschätzen ist. Schon so mancher Immobilienkäufer und Bauherr hat es geschafft, sich durch die abschließende Belastung des Dispositionskredits ins finanzielle Aus zu katapultieren, weil ihm die Kosten über den Kopf gewachsen sind.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfiehlt es sich, die bereits angesprochene Finanzplanung bzw. Kostenplanung zu machen. Wer im Vorfeld alle anstehenden Kosten ermittelt, kann seine Darlehensaufnahme besser steuern und sich den finanziellen Spielraum schaffen, der benötigt wird. Es ist besser, lieber beim günstigen Immobiliendarlehen ein paar Euro mehr aufzunehmen, als später den teuren Dispo nutzen zu müssen.
Posted by Jochen on 07/24 at 07:00 AM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Freitag, Juli 23, 2010
Dank Außenversicherung auch im Urlaub versichert sein
Am Urlaubsort bestohlen zu werden ist nicht gerade erfreulich. Doch leider kommt es gerade in den bekannten Urlaubsregionen sehr häufig zu Einbruchdiebstählen: Diebe brechen in Hotelzimmer ein, um dort die Wertsachen der Urlauber zu stehlen. Wird der Diebstahl entdeckt, ist die gute Urlaubsstimmung meist schnell verflogen – besonders wenn es den Dieben gelungen ist, wertvolle Sachen wie Bargeld, Technik, Uhren oder Schmuck zu stehlen.
Wer über eine Hausratversicherung verfügt, kann den Schaden unter Umständen regulieren und sich somit den Verlust erstatten lassen. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Außenversicherung. Dieser Versicherungsschutz stellt sicher, dass Teile des Hausrats nicht nur am Versicherungsort, sondern auch anderen Ortes versichert sein können.
In den meisten Fällen steht es um die Chancen einer Regulierung durch den Versicherer ziemlich gut. Damit der Versicherer zahlt, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es wichtig, dass der Hausrat bzw. Wertsachen sicher aufbewahrt wurden. Hotelzimmer müssen bei Verlassen abgeschlossen werden – Wertsachen sollten sich im Hotelsafe befinden. Wenn ein Diebstahl bemerkt wird, gilt es umgehend die Polizei einzuschalten und den Diebstahl zu melden.
Im Wesentlichen reicht die Erfüllung der genannten Voraussetzungen aus, damit eine Schadensregulierung über die Hausratversicherung erfolgen kann. Sicherheitshalber sollte man jedoch vor Antritt der Urlaubsreise noch einmal in den Versicherungsbedingungen nachlesen, wie es um den gebotenen Schutz im Einzelnen bestellt ist – möglicherweise können Einschränkungen gelten. So können beispielsweise bestimmte Urlaubsziele (die außerhalb Europas liegen) vom Versicherungsschutz ausgenommen sein oder es gelten gesonderte Bedingungen aus. Außerdem ist es gut, die geltende Entschädigungsgrenze zu kennen: Die maximale Entschädigung bei Diebstahl im Urlaub beläuft sich meist auf rund 10 Prozent der Versicherungssumme oder maximal 10.000 Euro.
Posted by Jochen on 07/23 at 08:51 AM
Hausratversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Donnerstag, Juli 22, 2010
Mein Kind, ein Zappel-Philipp, ein Schädiger?
“Waren Sie ein ‘schaden-geneigtes Kind’ ?” - “Nicht!” - “Dann vielleicht Ihre Abkömmlinge oder Ihre Enkel…?” - Tschuldigung, aber es geht nun in der Elternschaft auch mal darum, dass ein Schaden zu ersetzen ist, den ein Kind jemandem anderen körperlich zugefügt oder an Sachen beigebracht hat. Denn wenn Kinder Schäden anrichten, beginnt oft und auch meist der Streit mit der eigenen Haftpflicht. Denn strittig ist oft die Aufsichtspflicht, die jedoch von Eltern nicht zu jeder Minute praktiziert werden muss.
Wie war das kürzlich auf dem Gehweg? Der Steppke mit Helm, radelnd auf dem Gehweg, wird von der Mutter begleitet, diese mit dem Rad auf der Fahrbahn. Der Kleine schwankt, fällt gegen ein geparktes Fahrzeug. Die Mutter sorgt sich sowohl um den Spross als auch um den möglichen Schaden. Vor lauter Überraschung stellt sie ihr Rad so ab, dass auch dieses gegen das Fahrzeug poltert…
Wie nun wird ein solcher Schaden reguliert? Für den Geschädigten keine Frage: Die Haftpflicht der Eltern muss zahlen. Und die fühlen sich “aus dem Schneider”, weil eine solche Versicherung tatsächlich seit Jahren läuft. Solche Schäden, verursacht durch Kinder, werden jedoch nicht immer reguliert. Der Sachverhalt der Haftung hängt nämlich vom Alter des Kindes ab und von der Frage, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beschränktes Recht - beschränkte Haftung
So wie die Tatsache, dass erst mit dem siebten Lebensjahr die beschränkte Geschäftsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Taschengeld-Paragrafen des BGB eintritt, so sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig. Folge: auch die Eltern kann man nicht für Schäden haftbar machen, die vom Kind verursacht wurden. Es sein denn, das Kind ist überaus schadensgeneigt, womit es auch auffällt, und bedarf ständiger Aufsicht.
Ob also Bagatellschaden oder Unfall im Verkehr mit Sach- oder gar mit Personschaden - nicht in jedem Fall müssen Eltern für eine Unfallfolge oder für einen Sachschaden aufkommen. Dieser Deliktschutz für Kinder im Straßenverkehr gilt sogar erweitert: Bis zum Alter von zehn Jahren muss für ein Schaden, den sie im fließenden Verkehr verursachen, nicht gehaftet werden.
Junior, wo bist du, was machst du?
Wurde allerdings die Aufsichtspflicht der Eltern beweisbar verletzt, haften sie und die private Haftpflichtversicherung reguliert. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht geregelt, ab welchem Alter man Kinder alleine zuhause, im Garten oder auf der Straße spielen lassen kann. Diese Freiheiten müssen die Eltern vom Alter und der seelisch-geistigen Entwicklung des Kindes abhängig machen. Denn für eine gesunde Sozialisation müssen und sollen Kinder spielen. Dies gilt auch, wenn impulsiv und unüberlegt gehandelt wird, wenn man einem Ball nachrennt, der auf die Straße rollt und die Eltern deshalb nicht zwangsläufig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Für Geschädigte kann das dann aber auch bedeuten, dass ihnen ihr Schaden nicht ersetzt wird.
Dies ist dann langfristig störend, wenn es Nachbarn oder Freunde sind, die geschädigt wurden. Da steht dann ein bislang gutes Verhältnis auf dem Spiel. Falsch ist also die Eltern-Haltung, dass die Versicherung nicht bezahlt, wenn man nicht ordentlich auf sein Kind aufgepasst hat. Falsch! Nur wer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, haftet als Eltern und die Versicherung übernimmt. Wer nachträglich bestimmbar nicht richtig aufgepasst hat, sollte dem Versicherer dies angeben und eben bei der Schadenmeldung nicht beteuern, dass er/sie die ganze Zeit geschaut habe und der Schaden passierte, als man eine Minute nicht hingeschaut hat.
Wer nun den möglichen Ärger mit Nachbarn scheut, kann für Kinder unter sieben Jahren einen Zusatz im Haftpflichtschutz der Eltern vereinbaren. Dabei ist die Versicherungssumme meist aber auf 3.000 bis 5.000 Euro begrenzt oder auch mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall behaftet. Ein Extraschutz, den aber bislang nur jeder zweite Versicherer anbietet.
Wie bei den Vandalen?
Eine HP zahlt jedoch dann nicht bei Schäden, wenn ein Kind über sieben Jahren diesen vorsätzlich verursacht hat. Das nun nennt man ‘Vandalismus’. Schmiert der Sprössling Wände mit Farbe voll oder wirft er Fensterscheiben ein, gilt dies als ‘schaden-geneigt’, wofür das Kind oder eben die Eltern haften. Der Nachweis, dass der Schaden mit Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit entstand, ist jedoch schwierig und damit auch, ob Absicht vorlag und ob das Kind sein Handeln hatte einschätzen können.
Mittwoch, Juli 21, 2010
Privat “krank” im Basistarif!
Alternative für Selbständige
Sich selbständig zu machen wird bei den Einkunftsarten für die Besteuerung des Jahreseinkommens auf zweifache Weise betrachte: einmal selbständig tätig zu sein, wie ein Journalist, eine Kunsthandwerkerin oder auch ein Berufs-Sportler, oder aber sich mit einem Gewerbebetrieb um dauerhafte, legale Geschäfte mit Gewinnabsicht zu kümmern. Kümmern muss sich aber der auf diese Weise “Selbständige” auch um das allgemeine Berufs-, Freizeit- und Lebensrisiko, nämlich krank zu werden oder wegen eines Unfalls Arzt- und Klinikkosten oder auch Kosten für Medikamente zu verursachen.
Die Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse oder zu den Ersatzkassen sind für Selbständige die Basistarife der privaten Krankenversicherer. Diesen Tarif können all diejenigen abschließen, die keinen gesetzlichen oder keinen sonstigen privaten Kranken-Versichertenschutz haben.
Mit der jüngsten Gesundheitsreform wurde der Basistarif zu einem Produkt der inzwischen als obligatorisch eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht. Für die private Versicherungen bedeutet dies, dass sie im Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen und wegen einer gerechteren Kostenverteilung einen solchen Basistarif anbieten müssen. Bei der “Kalkulation der Beiträge” darf der Basistarif aber nicht teurer sein als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und auch die Leistungen müssen ebenfalls vergleichbar sein.
Die Kosten
Der Basistarif für Erwachsene ist für Versicherte ab dem 21. Lebensjahr und seit Juli 2009 mit circa 550 Euro zu leisten. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Das entspricht dann auch dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse; nämlich 14,9 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze BBG. Das ist das vergleichbare Einkommen eines Angestellten, bis zu dessen Höhe die KV-Beiträge mit jeweils dem festen prozentualen Beitrag steigen und ab diesem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze VPG gleich bleiben.
Wie wird abgerechnet?
Abgerechnet wird im Basistarif nicht über die Versichertenkarte, weil jeder Versicherte mit seinem Arzt oder dem Krankenhaus einen “Werkvertrag” oder auch einen “Werk-Lieferungsvertrag” vereinbart, auch wenn diese juristische Tatsache im Allgemeinen nicht deutlich wird, und der Versicherte zahlt die Liquidation des Arztes von seinem Konto und reicht die Belege bei seiner Versicherung zur vereinbarten Erstattung ein. Dabei müssen die Leistungen aus dem Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das sind im Wesentlichen Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte u.a.m.
...und die “Abkömmlinge”?
Mit Familie braucht jedes Familienmitglied in der privaten Versicherung eine eigene Police. Für Kinder bis 15 Jahre berechnen die Gesellschaften etwa 226 Euro im Monat. Männliche Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren zahlen etwa 246 Euro, junge weibliche Heranwachsende um die 275 Euro.
Wie bei der Kasko - der Selbstbehalt
Wie bei der Kasko oder auch der Teilkasko kann der Versicherte auch im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbaren und den dann zwischen 300, 600, 900 und 1200 Euro jährlich. Davon raten aber Verbraucherschützer bei einem Basistarif ab, weil trotz Selbstbehalt in Durchschnitt keine Beiträge eingespart werden. Bei 600 Euro jährlichem Selbstbehalt dividiert durch 12 müsste der Basistarif um 50 Euro je Monat geringer sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre… Eher keinen SB gilt vor allem bei versicherten Kindern, mit denen man gelegentlich und öfters zum Arzt geht oder gehen muss.
Verbraucherrichtlinie erschwert Zinsvergleich bei der Baufinanzierung
Der Gesetzgeber hatte seine Gründe, die Verbraucherrichtlinie für Finanzwerbung zu überarbeiten. Etliche Geldinstitute hatten mit Top-Zinssätzen geworben, die für den Großteil der Kunden unerreichbar waren. Seit Juni ist diese Art der Werbung nicht mehr gestattet: Zinssätze, die in der Werbung angepriesen werden, müssen für mindestens zwei Drittel der Kundschaft tatsächlich zugänglich sein. Auf diese Weise sollten die Verbraucher besser geschützt werden.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, scheinen die neuen Vorgaben nicht so ganz zu zünden, wie es ursprünglich angedacht war. Dies gilt besonders für den Bereich der Baufinanzierung: Weil es vielen Banken zu riskant und teilweise auch zu aufwendig ist, Durchschnittszinssätze zu ermitteln, sehen sie von dieser Möglichkeit ab. Besonders gut wird dies im Internet ersichtlich: Von den Websites zahlreicher Banken und Baugeldvermittler sind die Zinssätze verschwunden. Anstatt Zinssätze zu nennen, werden die Kunden zur Kontaktaufnahme aufgefordert, um sich individuelle Angebote unterbreiten zu lassen.
In gewisser Hinsicht ist diese Entwicklung von großem Nachteil. Wenn es nämlich darum geht, eine Vorauswahl zu treffen, hat man es als Interessent sehr schwierig. Im Vorfeld lässt sich aufgrund der neuen Rahmenbedingungen nicht mehr sagen, welche Anbieter mit den besten Zinssätzen aufwarten. Folglich bleibt einem nur die Möglichkeit, Angebote direkt anzufordern. Dies ist jedoch zeitaufwendig.
Umso ratsamer ist es daher, möglichst frühzeitig auf einen oder am besten mehrere Baugeldvermittler zu setzen. Diese können den Löwenteil der Arbeit übernehmen: Man bespricht sein Finanzierungsvorhaben einmal, damit sich der Vermittler anschließend auf die Suche nach dem passenden Finanzierungspartner begeben kann. So spart man Zeit und zugleich wird der Finanzierungsdschungel anständig durchforstet.
Posted by Jochen on 07/21 at 01:19 PM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Dienstag, Juli 20, 2010
Leistungsumfang regelmäßig prüfen
„Früher war alles besser.“ Das hört man immer wieder, vor allem von älteren Mitmenschen. In vielerlei Hinsicht mag das zutreffen. Brötchen für zehn Cent wären was Feines und weniger Chaos auf den Straßen absolut wünschenswert. Den Ausspruch auch auf die Versicherungsbranche zu übertragen, birgt allerdings Risiken.
Alte Verträge, die schon eine gewisse Patina angesetzt haben, entsprechen häufig nicht mehr den modernen Anforderungen. Die Prämie ist vielleicht niedrig, dafür hapert es an der Leistung. Klassisches Beispiel hierfür ist die private Haftpflichtversicherung. Sicherlich bieten auch Verträge, die vor Jahren abgeschlossen wurden und seither ihr Dasein in einem Ordner oder in einer Schublade fristen, einen gewissen Grundschutz. Die empfohlene Versicherungssumme ist in den zurückliegenden Jahren allerdings ständig gestiegen. Galten fünf Millionen Euro Anfang des Jahrtausends bei einigen Gesellschaften noch als Komfortdeckung, sind sie heute schon Standard und reicht der Schutz in höheren Tarifen bis zehn, 50 oder gar 100 Millionen Euro. Der Beitrag hingegen ist nur geringfügig gestiegen.
Deshalb lohnt es sich, die Papiere regelmäßig zu entstauben und gegebenenfalls anzupassen, sofern die Versicherung nicht von sich aus darauf aufmerksam macht oder die Leistungen aufstockt. Das ist umso wichtiger bei der Hausratversicherung, um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein. Es gibt allerdings auch Altverträge, die noch Leistungsmerkmale aufweisen, die heute nicht mehr bezahlbar wären oder gar nicht mehr angeboten werden. So umfasst die DDR-Haushaltsversicherung, sofern sie nicht gekündigt und durch einen moderneren Vertrag ersetzt wurde, als Kombination aus Haftpflicht- und Hausrat-Police nach wie vor einen Versicherungsschutz bei Elementarschäden wie zum Beispiel Hochwasser. Dass man solche „Schätzchen“ behalten sollte, versteht sich. Denn es kommt immer auf die Leistung an – da kann die Police noch so alt sein.
Posted by Andre on 07/20 at 09:29 AM
Versicherungen •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Montag, Juli 19, 2010
Eigenheim: Käufer achten auf den Energiebedarf
Bestandsobjekte gelten bei angehenden Wohneigentümern als sehr gefragt. Das Interesse am klassischen Bauvorhaben nimmt fortlaufend ab – etliche Interessenten ziehen es vor, den Stress, den ein Bauvorhaben mit sich bringt, nicht auf sich zu nehmen. Stattdessen sind Bestandsobjekte gefragt: Sofern man diese vor dem Kauf genau unter die Lupe nimmt, weiß man genau, was einen später erwartet.
Allerdings sind Eigenheimkäufer vorsichtiger und zugleich auch anspruchsvoller geworden. Nur weil eine Immobilie zum Verkauf steht, bedeutet dies noch lange nicht, dass sich auch ein Käufer finden wird. Einer der wichtigsten Punkte, der in diesem Zusammenhang genannt werden muss, ist der Energiebedarf der Immobilie. Inzwischen sind sich Kaufinteressenten der Tatsache bewusst, dass es auf lange Sicht als äußerst empfehlenswert gilt, sich für den Kauf eines Niedrigenergiehauses zu entscheiden. Zwar mögen die Anschaffungskosten höher bemessen sein, doch die niedrigeren Unterhaltskosten machen sich auf Dauer bemerkbar – zumal eine energetische Sanierung aufwendig und teuer wäre.
Wie das „Hamburger Abendblatt“ schreibt, kann von einer regelrechten Schere zwischen gut verkäuflichen und schlecht verkäuflichen Immobilien gesprochen werden, die immer weiter auseinander klafft. Konkret bezieht sich die Zeitung auf Norderstedt, wo eine solche Entwicklung gut festzustellen ist. Objekte, die nicht älter als 20 Jahre sind und sich energetisch in einem guten Zustand befinden, gelten als sehr gefragt. Objekte, die älter sind oder aufgrund fehlender Dämmung einen hohen Energiebedarf aufweisen, verkaufen sich hingegen schlecht.
Eigentümer, die ihre Objekte verkaufen möchten, müssen sich deshalb in der Lage befinden, Gebäude und Zustand gut einzuschätzen, damit der richtige Verkaufspreis festgesetzt wird. Bei guten Objekten ist es auch heutzutage möglich, schnell einen Käufer zu finden. Bei alten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch sieht es anders aus: Entweder man investiert zuvor in eine energetische Sanierung oder es muss ein beträchtlicher Preisabschlag in Kauf genommen werden.
Posted by Jochen on 07/19 at 09:50 AM
Haus & Bau •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
|
 |
|