Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Mittwoch, September 24, 2008

Inter bietet großzügige Rückerstattung

Mitglieder der Inter Krankenversicherung AG können sich freuen: Das Unternehmen schüttet Beitragsrückzahlungen in Höhe von insgesamt 22 Millionen Euro aus. Wer in den letzten sieben Jahren keine Leistungen seiner Police in Anspruch genommen hat, kann sich über sechs Monatsbeiträge freuen. Aber auch Versicherte, die lediglich im Jahr 2007 keine Rechnungen an die Assekuranz gesandt haben, haben Grund zur Freude: Auch sie erhalten großzügige Erstattungen.

Das Prinzip des freiwilligen Selbstbehaltes dient nach Angaben des Unternehmens dazu, Patienten zur Übernahme kleinerer Rechnung zu motivieren und auf diesem Wege die Kosten der Versicherung gering zu halten. Als Verein auf Gegenseitigkeit ist die Inter-Versicherung ihren Mitgliedern in hohem Maße verpflichtet und reicht Überschüsse an diese weiter. Kostenerstattungen werden allerdings nur jeden Versicherten gewährt, die eine Vollkostenpolice unterhalten.

Nach Einschätzung von Versicherungsexperten ist ein gewisser Selbstbehalt der Versicherten der Königsweg zu einer vollumfassenden und dennoch bezahlbaren Krankenversicherung. Durch die Eigenbeteiligung erhält die Police weniger den Status eines Rund-um-Sorglos-Paketes. Stattdessen stellt sie sich als Risikoversicherung dar, die gegen existenzielle Ereignisse absichert. Unnötige Behandlungen werden durch die gestärkte Eigenverantwortung der Mitglieder vermieden bzw. deutlich reduziert.

Die private Krankenversicherung bietet durch Rückerstattungen die Möglichkeit, den umfassenden Leistungskatalog zu sehr günstigen Konditionen in Anspruch zu nehmen, die auch in nicht mehr ganz jungem Lebensalter bezahlbar sind. Neben der Inter Krankenversicherung bieten auch andere Assekuranzen Rückerstattungen an. In den meisten Fällen erhöhen sich diese, wenn lange Zeit keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden. Viele Anbieter zählen allerdings Vorsorgeuntersuchungen nicht, so dass die prophylaktischen Behandlungen in Anspruch genommen werden können, ohne den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung zu verlieren.

Posted by Gerald on 09/24 at 12:09 PM
Krankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?