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Donnerstag, Juni 26, 2008

InterRisk- Garantie der Mindeststandard-Einhaltung der VVG- Änderungen

Im März diesen Jahres wurden durch den Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie-Dokumentation“ die Mindeststandards für die einzelnen Sparten erneuert. Umfassend mit der Thematik auseinander gesetzt hatte sich die InterRisk bereits im Juli 2007, als sie in mehreren ihrer Bedingungswerke die Garantie über die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises festgeschrieben hatte. Diese InterRisk-Garantie über die Einhaltung der Mindeststandards „EU-Vermittlerrichtlinie- Dokumentation“  bleibt weiterhin gültig und beinhaltet nun auch die Mindeststandards in ihrer aktualisierten Form aus dem März 2008.

In vollem Umfang halten alle Deckungskonzepte diese aktualisierten Mindeststandards ein, schließlich hat sich die InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group eine Garantieerklärung über die Einhaltung der Mindeststandards gebunden. Die Garantieerklärung ist Teil einiger Bedingungskonzepte, dazu gehören die Unfallkonzepte i- MAX, XXL und XL, Hausratkonzepte XXL und XL, Wohngebäudekonzepte XXL und XL als auch eine Reihe von Haftpflichtkonzepten mit einer Mindestdeckungssumme ab drei Millionen EURO, wie die Privathaftpflichtkonzepte XXL und XL, die Tierhalterhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Posted by Saskia on 06/26 at 01:59 PM
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