Islandvulkan: Reisekostenrücktrittversicherung muss nicht zahlen
Weltweit hat der Islandvulkan für jede Menge Aufregung gesorgt: Unzählige Flughäfen haben den Luftverkehr eingestellt – in Deutschland war der reguläre Flugverkehr ganz sechs Tage lang gesperrt. Als Folge dessen mussten tausende von Urlaubern ihre geplanten Reisen abbrechen. Wer nicht auf ein anderes Verkehrsmitteln umsteigen konnte, hat mehr oder weniger Pech gehabt.
Geschädigte, die nun hoffen, sich ihr investiertes Geld über eine Reisekostenrücktrittversicherung zurückholen zu können, sollten gewarnt sein: Um die Aussichten auf eine Rückerstattung der Beträge steht es nicht besonders gut. Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mitteilt, schließen so gut wie alle Versicherer das Risiko einer Naturkatastrophe aus. Es wurden die Versicherungsbedingungen aller großen Anbieter überprüft. Ob man nun eine spezielle Reisekostenrücktrittversicherung abgeschlossen hat oder ob eine Zusatzversicherung über den Kreditkartenanbieter besteht, ist unerheblich: In beiden Fällen bestehen so gut wie keine Chancen, dass die Kosten für Flugtickets, Hotels und andere Leistungen erstattet wurde. Wer seine Reise aufgrund des Vulkanausbruchs nicht antreten konnte, hat mehr oder weniger Pech gehabt – zumindest sind Individualreisende von diesem Problem betroffen.
Besser geht es denjenigen, die über einen Reiseveranstalter gebucht haben: In solch einem Fall bestehen meist deutlich bessere Absicherungen. Die Veranstalter können eine Rückerstattung anbieten (die allerdings häufig an Abschläge gekoppelt ist) oder alternativ auch neue Reiseangebote auflegen.
Die Verbraucherschützer raten den Individualreisenden zur Verhandlung: Mit vielen Hotelbetreibern ließe sich verhandeln. Unter Umständen sei es auf diesem Weg möglich, sich die Kosten erstatten zu lassen oder Zimmer zu einem anderen Zeitpunkt belegen zu können.
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