Jetzt blaues Versicherungskennzeichen besorgen
Wer ab dem 1. März ohne blaues Versicherungskennzeichen am Mofa oder Moped unterwegs ist, fährt ohne Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich damit strafbar. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin. Im Farbwechselspiel hat Schwarz damit vorerst ausgedient.
Für ein neues Kennzeichen reicht der Gang zur Versicherung oder in vielen Orten auch zur Bank. Verlangt wird es für die elektrisch betriebenen Stadtroller, auch Segways genannt, Minicars und Quads, deren Hubraum 50 Kubikzentimeter nicht übersteigt und die maximal 45 km/h schnell sind, sowie für Kleinkrafträder, also Mopeds und Mofas. Passend zum Wechseltermin, zu dem das bislang schwarze mit dem blauen Versicherungskennzeichen ausgetauscht werden muss, ist vermehrt mit Kontrollen durch die Polizei zu rechnen. Eine Übergangsfrist gibt es in diesem Fall nicht.
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