Jetzt neu - DBV-Winterthur Umweltschadenversicherung
Abgesehen von der Art des Betriebs, ob produzierendes Gewerbe, landwirtschaftlicher oder handwerklicher Betrieb, haftet ein Unternehmen tatsächlich im Moment schon für Schäden, die es in und an der Natur anrichtet. Das Gesetz tritt zwar erst am 14. November 2007 in Kraft, die Unternehmen müssen dann aber rückwirkend ab 30. April 2007 für entstandene Schäden aufkommen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist daher ein Abschluss einer Umweltschadenversicherung eine Notwenigkeit.
Die Umweltschadenversicherung der DBV-Winterthur enthält als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen (so genannte „Biodiversitätsschäden“) außerhalb des Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. Aber auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers entstehen können, sind in dieser Police mitversichert. Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser können über Zusatzbausteine abgesichert werden.
Zu den Versicherungsleistungen gehören:
- Die Prüfung der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers
- Die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme
- Die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungspflichten
Im Gegensatz zur längst existierenden Umwelthaftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die einer natürlichen oder juristischen Person oder deren Besitz zugefügt werden, leistet die Umweltschadensversicherung der DBV bei Schäden, die der Natur selbst zugefügt werden.
Mit der Einführung der Umweltschadenversicherung erweitert die DBV-Winterthur ihr Produktvielfalt für kleinere und mittlere Unternehmen.
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