Keine Angst vor Bereitstellungszinsen
Wenn es um die Auszahlung eines Immobiliendarlehens geht, macht es einen großen Unterschied, ob ein Immobilienkauf oder ein Bauvorhaben finanziert wird. Bei einem Kauf gestaltet sich die Auszahlung relativ einfach: Üblicherweise geht der gesamte Darlehensbetrag direkt an den Verkäufer, damit die Kaufpreisforderung beglichen werden kann.
Ganz anders verhält es sich beim Bauvorhaben: Eine große Einmalauszahlung ist oftmals nicht vorgesehen. Um das eigene Risiko zu verringern, zahlen die Darlehensgeber ihre Immobiliendarlehen in mehreren Schritten aus. Immer wenn ein größerer Abschnitt bewältigt ist, wird wieder Kapital zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung ist in der Regel an Bauabschnitte gekoppelt.
Aufgrund dieser Verfahrensweise kann es vorkommen, dass sich die Auszahlung über einen langen Zeitraum erstreckt. Je nach Vorhaben kann es schon einmal bis zu einem Jahr dauern, bis ein Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Weil die Zinsen jedoch immer nur auf den Betrag erhoben werden, der bereits ausgezahlt wurde, kann hierdurch ein Problem entstehen: Die Bank hat das Darlehen selbst refinanziert, weshalb auch sie Zinsen entrichten muss. Deshalb kommt es häufig vor, dass ab einem halben Jahr nach Vertragsabschluss auch Zinsen für den Darlehensteil fällig werden, der noch nicht abgerufen wurde. Diese Zinsen bezeichnet man auch als Bereitstellungszinsen.
Interessanterweise fürchten sich viele Bauherren vor diesen Zinsen und entscheiden sich für eine Verlängerung des bereitstellungszinsfreien Zeitraums. Ein Zinsaufschlag auf den eigentlichen Darlehenszins erlaubt die Verlängerung - so macht es finanziell erst einmal nichts aus, wenn der Abruf des Darlehens mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Allerdings darf man sich hier nicht täuschen lassen. Häufig wäre es nämlich günstiger, die Bereitstellungszinsen zu bezahlen anstatt einen Zinsaufschlag in Kauf zu nehmen. Die Bereitstellungszinsen betragen meist 0,25 Prozent pro Monat und beziehen sich ohnehin nur auf den Betrag, der noch nicht abgerufen wurde. Der Zinsaufschlag gilt hingegen für das gesamte Darlehen und zugleich für die gesamte Finanzierungsdauer. Daher gilt es genau zu rechnen - meist stellt sich dabei heraus, dass es günstiger ist, die Bereitstellungszinsen zu zahlen.
