Keine Gebühren für die Führung von Darlehenskonten
Wer einen günstigen Kredit aufnehmen möchte, muss immer ganz genau hinsehen. Es reicht nicht aus, lediglich auf den Zinssatz zu schauen, den eine Bank im Finanzierungsangebot nennt. Viele Banken nutzen weitere Kanäle, um am Kreditnehmer zu verdienen. Eines der besten Beispiele sind Gebühren, die für die Führung von Darlehenskonten berechnet werden. Viele Geldinstitute stellen diese Gebühren in Rechnung, wodurch sich die Gesamtkosten der Finanzierungen erhöhen.
Allerdings dürfte mit dieser Vorgehensweise nun Schluss sein. Verbraucherschützer sind vor Gericht gezogen und konnten sich am Ende erfolgreich gegen die Banken durchsetzen. Es ging im konkreten Fall darum, dass ein Bauherr jeden Monat zusätzlich zu seiner Darlehensrate eine Kontoführungsgebühr von 2 Euro entrichten musste. Auf den ersten Blick mag dieser Betrag nicht gerade hoch erscheinen, doch bei einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren würden Zusatzkosten von 240 Euro entstehen. Grund genug für die Verbraucherschützer, vor Gericht zu ziehen.
Bisher gab es verschiedene Gerichtsurteile zu diesem Thema. Einige Oberlandesgerichte standen auf Verbraucherseite, andere hingegen auf der Bankenseite. Doch in diesem Fall zogen die Verbraucherschützer bis vor den Bundesgerichtshof. Der Bankensenat des Gerichts hatte sich des Falls angenommen und ist zum Entschluss gekommen, dass die Erhebung von Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten nicht gerechtfertigt ist. Die Kontoführung ist nämlich nur aus Sicht der Bank erforderlich, jedoch nicht für den Kunden. Weil die Kontoführung lediglich für die Buchführung der Bank relevant ist, können die Gebühren nicht auf den Kreditnehmer umgelegt werden.
Vorerst bleibt abzuwarten, wie sich dieses Gerichtsurteil auf das Kreditgeschäft auswirken wird. Auch wenn der konkrete Fall in Verbindung mit einem Immobiliendarlehen steht, bezieht sich die Aussage des BGH auf Kontoführungsgebühren im Allgemeinen – zumindest bei Kreditkonten. Demnach könnte es passieren, dass diese Gebühren schon bald nicht mehr berechnet werden.
