Keine Mindest-Sparsumme beim Wohn-Riester
Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage pochten die Finanzdienstleister sowie die Wohnungsbauwirtschaft auf die Schaffung einer Ersatzförderung. Verwunderlich ist das nicht, immerhin ist die Anzahl der Immobilientransaktionen seit dem Wegfall der Eigenheimzulage enorm rückläufig: Es werden spürbar weniger Immobilien gekauft und gebaut.
Dies soll sich mit der Einführung des so genannten Wohn-Riesters ändern. Wie man es am Namen bereits erraten kann, handelt es sich hierbei um eine Förderung, mit dem Thema Riester-Sparen in Verbindung steht. Konkret sieht das Konzept vor, dass Riester-Sparer dazu berechtigt sind, Teile ihres gesparten Riester-Kapitals zu Zwecken der Immobilienfinanzierung zu entnehmen. Der entnommene Betrag muss dann zu einem späteren Zeitpunkt entweder komplett oder in Raten in das jeweilige Riester-Produkt zurückfließen.
Nun ist der Wohn-Riester sehr umstritten – schon allein deshalb, weil das System als äußerst komplex gilt. Außerdem wurde der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet. Dies liegt schlichtweg daran, dass man sich innerhalb der Regierung über die einzelnen Bestandteile noch nicht ganz einig ist. Dabei soll das Gesetz rückwirkend zu Beginn dieses Jahres gültig werden – vielen Finanzexperten sträuben sich die Haare.
Ein besonders heikles Thema, das um das Thema Wohn-Riester immer wieder diskutiert wird, ist die Frage, wie viel Kapital gespart werden muss, damit eine Kapitalentnahme für die Immobilienfinanzierung gestattet ist. Lange war von 15.000 Euro die Rede, die geriestert werden müssen. Doch vorgestern teilte der Verband der Privaten Bausparkassen mit, dass diese Mindestsumme nicht vorgeschrieben sei. Für die Verbraucher wären das gute Nachrichten, immerhin kann es eine ganze Weile bzw. mehrere Jahre dauern, bis man 15.000 Euro im Rahmen einer Riester-Rente gespart hat.