Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
Die erste Kerze am Adventskranz brennt. Heimelig, hübsch anzuschauen und in gewisser Weise ist das Flackern der Flamme auch beruhigend. Nur sollte man sich angesichts der vorweihnachtlichen Stimmung nicht dazu hinreißen lassen, die Gefahren zu verkennen. Bisweilen reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder ein sachter Windhauch, und das Tannengrün samt Deko fängt Feuer. Damit die Kerze nicht zum Fall für die Hausratversicherung oder, noch schlimmer, für die Wohngebäudeversicherung wird, gilt es also, aufmerksam zu sein.
Sollte doch etwas passieren, wird sich die Assekuranz ganz genau mit den Umständen befassen. Stellt sich heraus, dass Gestecke oder der Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen länger als 15 Minuten unbeaufsichtigt waren, muss sich der Versicherungsnehmer den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen. Statt den Schaden in voller Höhe zu erstatten, wird die Hausratversicherung die Leistung in einem solchen Fall aller Wahrscheinlichkeit nach kürzen. Vor ein paar Jahren hätte es keinen Cent gegeben. Da galt noch das simple Prinzip „Alles-oder-Nichts“. Ärger ist jedenfalls vorprogrammiert. Notfalls muss dann ein Gericht entscheiden, ob der Kunde den Schaden hätte vermeiden können.
Diesen Ärger und eine rußgeschwärzte Wohnung kann man sich sparen, wenn die Kerzen kurzerhand gelöscht werden, wenn man das Zimmer längere Zeit verlässt. Denn brennt es erst einmal, breitet sich das Feuer aufgrund der trockenen Zweige – das gilt umso mehr für den Weihnachtsbaum – relativ schnell aus. Mit einem Eimer Wasser ist es dann meist nicht mehr getan. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. rät daher, für Notfälle einen Feuerlöscher in der Nähe zu haben und Rauchmelder zu installieren, um sofort auf kleinste Rauchpartikel in der Luft hingewiesen zu werden. Wäre doch schade, wenn die schöne Stimmung sich im wahrsten Sinne des Wortes in Rauch auflöst.
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