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Donnerstag, Oktober 28, 2010

KfW legt bei Effizienzhäusern strengere Bewertungsmaßstäbe fest

Bei der Planung von Bauvorhaben wird heutzutage großer Wert auf das Thema Energieverbrauch gelegt. Den Bauherren von heute ist es wichtig, energieeffizient zu bauen, um später von einem möglichst geringen Energieverbrauch profitieren zu können. Dieser wirkt sich nämlich zweifach positiv aus. Zum einen gelten Niedrigenergiehäuser bei den langfristigen Kosten als sehr kostengünstig. Zum anderen können - sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden - auch spezielle Förderdarlehen aufgenommen werden, die sich durch besonders niedrige Zinssätze auszeichnen.

Der Erhalt entsprechender Darlehen ist an Nachweise über den Energieverbrauch gekoppelt. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die KfW vor wenigen Tagen in ihrem Rundschreiben mitgeteilt hat, dass Berechnungen nach der Norm DIN V 18599 nicht mehr akzeptiert werden. Bauherren und Gebäudesanierer, die eine entsprechende Berechnung einreichen, können keine Förderzusage erhalten.

Die KfW begründet diese Entscheidung mit rechnerischen Abweichungen, die im Vergleich mit anderen Bewertungsverfahren festgestellt wurden. Die Berechnung des Energieverbrauchs nach der besagten Norm führt nicht immer zum korrekten Ergebnis, weshalb eine Förderzusage auf dieser Grundlage nicht mehr möglich ist. Der entsprechende Fachverband wurde kontaktiert, damit sich dieser um eine Überarbeitung der DIN Norm kümmert.

Bauherren und Gebäudesanierer, die Förderdarlehen aus den Programmen „Energieeffizient Bauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“ in Anspruch nehmen möchten, haben fortan Berechnungen vorzuweisen, die auf anderen Standards basieren. Künftig werden nur noch zwei Standards akzeptiert. Beim klassischen Niedrigenergiehaus hat die Ermittlung des Energieverbrauchs auf Basis der Norm DIN 4108-6 in Verbindung mit der Norm DIN 4701-10 zu erfolgen. Bei einem Passivhaus ist eine Bewertung nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard (PHPP) erforderlich.

Posted by Jochen on 10/28 at 08:24 AM
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