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Freitag, April 17, 2009

Kinderinvaliditätsversicherung – viele Fragen zur Gesundheit

Wenn Kinder spielen und toben, geht es schon mal etwas wilder zur Sache. Verletzen sich die Kleinen dabei und tragen mehr als eine Schramme davon, springt die private Unfallversicherung ein. Was aber, wenn nicht ein Unfall, sondern eine Krankheit Grund für die Invalidität ist? Die Unfallversicherung bleibt in dem Fall außen vor. Dann hilft nur eine Kinderinvaliditätsversicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) hat sich jetzt genauer mit diesem Produkt befasst und kritisiert vor allem die Vielzahl an Gesundheitsfragen, von denen einige laut Bundesgerichtshof (BGH) gar nicht mehr zulässig sind.

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Kinderinvaliditätsversicherung wichtig ist, vor allem, weil sie mehr als nur reine Unfälle abdeckt. Die Statistik für 2007 spricht Bände: Bei über 50 Prozent aller schwerbehinderten Kinder bis zum Alter von 15 Jahren war eine Krankheit Auslöser für die Behinderung. Die Versicherungsleistung erfolgt dann als Rente, Einmalzahlung oder teils auch als Kombination beider Varianten. Der Bund der Versicherten empfiehlt den einmaligen Kapitalbetrag. Er lässt sich flexibel verwenden, wird in den meisten Verträgen aber zu niedrig gehalten, um ausreichend abgesichert zu sein. 100.000 Euro kosten rund elf Euro monatlich. Für eine Rente von 1.000 Euro werden laut BdV etwa 23 Euro für Mädchen und 27 Euro für Jungen berechnet.

Bevor der Versicherungsschutz überhaupt greift und der Vertrag zustande kommt, müssen sich die Väter und Mütter durch die vielen Gesundheitsfragen arbeiten. Je nach Gesellschaft sind dafür Angaben zu den Erkrankungen der letzten zehn und mehr Jahr nötig. Auch vererbbare Krankheiten der Familie sind Teil des Fragenkataloges. Sollten angeborene Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, ist das nicht rechtens. „Der BGH hat längst entschieden, dass eine solche Klausel unzulässig ist“, erklärt dazu Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV, mit Hinweis auf das Aktenzeichen (IV ZR 252/06). Zu beachten ist aber, dass längst nicht alle Krankheiten und Unfälle durch die Versicherung abgedeckt sind, beispielsweise Neurosen, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Problematisch wird es auch, wenn das Kind schon im ersten Lebensjahr versichert werden soll.

Posted by Andre on 04/17 at 07:20 AM
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