King of Pop soll beim Versicherungsantrag geschummelt haben
Gesundheitsfragen sind fester Bestandteil vieler Versicherungsanträge. Die Bandbreite reicht von der privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherungen über Berufsunfähigkeitspolicen bis hin zur Lebensversicherung. Doch auch in Verträgen, mit denen der Ausfall eines oder mehrerer Konzerte versichert werden soll, müssen die Künstler Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Genau darüber ist jetzt ein Streit entbrannt zwischen dem Veranstalter AEG Live, der die „This Is It“-Konzerte für Michael Jackson organisierte, und der britischen Versicherungsbörse Lloyd´s of London.
Die Auftritte in der o2-Arena in London sollten das Comeback des Popstars markieren. Daraus wurde jedoch nichts: Michael Jackson starb wenige Tage vor dem ersten Konzert am 25. Juni 2009 an einer Überdosis Propofol. Da sämtliche Termine abgesagt werden mussten, fordern der Konzertveranstalter und der Nachlassverwalter des King of Pop jetzt die Versicherungssumme, immerhin 17,5 Millionen Dollar (umgerechnet rund zwölf Millionen Euro). Doch die Assekuranz weigert sich und wirft den gegnerischen Parteien Betrug vor. Anlass dafür ist der Gesundheitsfragen-Katalog, in dem vorsätzlich falsche Angaben gemacht worden sein sollen. Ob dem tatsächlich so ist, müssen jetzt Richter klären.
Lloyd´s of London sieht sich im Recht, so das Portal tmz.com, weil der Gesundheitszustand völlig falsch dargestellt wurde. Der Sänger habe weder angegeben, dass er verschreibungspflichtige Medikamente nehme, noch darüber informiert, dass er bei einem Arzt in Behandlung sei. Laut Versicherung steht im Antrag, dass Michael Jackson seit 2005 keinen Arzt mehr aufgesucht habe. Das sei Grund genug, den Vertrag für nichtig zu erklären. Der Nachlassverwalter spricht hingegen von einem „berechtigten Anspruch“.
Dass sich eine Assekuranz querstellt, weil bei den Gesundheitsfragen falsche Daten eingetragen wurden, ist nicht neu. So kann es durchaus passieren, dass jemand leer ausgeht, der sich als Nichtraucher ausgibt, aber 30 Kippen am Tag anzündet. Das gilt für alle Versicherungssparten. Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten raten daher, bei der Wahrheit zu bleiben und, um auf Nummer sicher zu gehen, die Fragen gemeinsam mit dem Hausarzt zu beantworten. Denn jedes noch so winzige Detail kann sich im Schadensfall als Bumerang erweisen und richtig teuer werden.
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