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Donnerstag, August 13, 2009

Klage gegen Policen vom Kaffeeröster

Über Sinn und Unsinn von Versicherungspolicen, die im Supermarkt verkauft werden, lässt sich lange und genüsslich streiten. Bislang galt zumindest unter einigen Versicherungsexperten die Devise: Solange es sich um „einfache“ Produkte handelt, spreche im Prinzip nichts dagegen, dass sie zusammen mit Cornflakes im Regal stehen. Bei beratungsaufwändigen Verträgen hingegen, beispielsweise zur privaten Altersvorsorge, bedürfe es eines Fachmanns, der möglich Fragen beantworten und kompetent informieren kann. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht das ganz anders. Gemeinsam mit dem Wettbewerbsvereine WIW klagt man nun gegen Tchibo. Der Kaffeeröster hat als eines der ersten Handelsunternehmen mit Versicherungen kooperiert und deren Verträge angeboten.

Der Streit um Versicherungen aus dem Supermarkt gärt schon seit einigen Jahren. Die Rewe-Tochter Penny hat bereits die Reißleine gezogen und den Verkauf von Policen der Arag gestoppt. Auch bei Aldi wollte man sich nicht auf eine Klage einlassen und brachte die Angebote der Signal Iduna gar nicht erst in die Läden. Tchibo hat sich von den Drohgebärden bislang nicht abschrecken lassen. Einzig den Fonds-Verkauf in Zusammenarbeit mit der Comdirect Bank hat man eingestellt. Diesen Schritt verbuchen die Gegner ganz klar als ihren Gewinn. Dabei hatte Tchibo die Fonds-Sparpläne schon im März von den Internetseiten genommen. „Die Nachfrage ist eingebrochen“, erklärte dazu eine Tchibo-Sprecherin.

Die übrigen Finanzprodukte, angefangen bei Versicherungen über Tages- und Festgeld bis hin zu Krediten, werden weiterhin beworben. Ob das Vorgehen rechtens ist, wird das Landgericht Hamburg klären müssen. Dort liegt die Klageschrift, die auf unzulässige Investment- und Versicherungsvermittlung lautet. Vorgeworfen wird Tchibo, Versicherungen zu vermitteln. Dafür ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Genehmigung der Industrie- und Handelskammer nötig - und die hat der Kaffeeröster nicht. Tchibo behauptet, lediglich als Tippgeber zu fungieren, der die Interessenten und potentiellen Kunden an die jeweiligen Kooperationspartner weiterleitet. Ob nun Tippgeber oder Vermittler – es wird sicherlich ein spannender „Zweikampf“.

Posted by Andre on 08/13 at 08:30 AM
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