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Samstag, Februar 26, 2011

Kollision mit Känguru: Viele Kfz-Versicherer zahlen nicht

Im Volksmund sagt man, dass bei Kollisionen mit Tieren die Größe des Tieres darüber entscheidet, ob die Kfz-Versicherung zahlt - das Tier müsse größer als kniehoch sein, damit eine Schadensregulierung gewährleistet ist. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Letzten Endes entscheiden ganz andere Faktoren darüber, ob ein Versicherungsvorfall vorliegt. Der Größenvergleich mit dem Knie soll lediglich deutlich machen, dass bei Kollisionen mit Hasen oder Dachsen keine Regulierung durch den Versicherer in Aussicht steht.

Tatsächlich kommt es jedoch darauf an, welche Leistungen im Versicherungsvertrag zugesichert bzw. welche Tiere darin abgedeckt sind. Die meisten Versicherer ziehen das Bundesjagdgesetz als Grundlage heran und bestimmten beispielsweise, dass Unfälle mit Haarwild versicherungspflichtig sein können. Wie der ADAC mitteilt, ist solch eine Absicherung nicht ideal. Sollte es zu einer Kollision mit einem sogenannten Exoten kommen, braucht die Kfz-Versicherung häufig nicht zu zahlen. Mit einem Exoten ist in diesem Fall kein außergewöhnliches Fahrzeug sondern ein nicht-heimisches Tier gemeint.

In Oberfranken gab es kürzlich einen Vorfall, der die Problematik deutlich macht. Wie die „Süddeutsche“ Zeitung schreibt, kam es zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Känguru. Das Tier war ausgebrochen und hatte eine Fahrbahn überquert. Als der Fahrer den Schaden über seine Teilkaskoversicherung regulieren wollte, verweigerte der Versicherer die Zahlung. Der Versicherer berief sich auf den Versicherungsumfang, der Tier-Kollisionen mit Exoten nicht abdeckt.

Eine Empfehlung des ADAC lautet, ausschließlich Versicherungsverträge zu wählen, die „Kollisionen mit Tieren aller Art“ einschließen, damit eine maximale Absicherung gewährleistet ist.

Posted by Jochen on 02/26 at 12:39 PM
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