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Mittwoch, Februar 08, 2012

Kommt bald eine neue Entbindungserklärung für PKV-Mitglieder?

Die Berliner Tageszeitung “Der Tagesspiegel” berichtet, dass sich die Fälle zu häufen scheinen, in denen private Krankenversicherungen (PKV) von ihren Versicherten fordern, eine sogenannte Entbindungserklärung zu unterschreiben. Mit dieser Erklärung erlaubt der Versicherte, dass seine Ärzte von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Die privaten Krankenversicherungen möchten damit die Möglichkeit bekommen, ärztliche und medizinische Leistungen zu überprüfen.

Diese Entbindungserklärungen waren bislang oftmals sehr weit gefasst: Die Privatpatienten sollten pauschal alle Ärzte, Pflegepersonen, Versicherer und Behörden von ihrer Schweigepflicht entbinden, damit die PKVs ihre Überprüfungen jederzeit und ohne weitere Rücksprachen mit den Patienten durchführen können. Diese Pauschalerklärung kommt bei vielen PKV-Mitgliedern nicht gut an.

Es kommt hinzu, dass diese Erklärungen von Datenschützern kritisiert wurden - und tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten. Das war sogar schon im Jahre 2006 - also vor 6 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte eben die pauschale Regelung. Aus der Sicht des Gerichts muss es grundsätzlich möglich sein, die Entbindungserklärung auf bestimmte Krankheiten und Ärzte zu beziehen. Der Privatpatient hätte so die volle Kontrolle darüber, wer mit seinem Arzt über welche Krankheit spricht.

Im Tagesspiegel-Artikel wurde ein Vertreter der Debeka befragt. Er sagte, dass sich alle bisherigen Entbindungserklärungen in der Regel auf eine alte Formulierung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziehen. Nun wird die Debeka diesen Vorschlag auseinandernehmen und patientenfreundlich neu formulieren. Das soll im ersten Quartal 2012 fertig sein. Darin sollen dann die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Niederschlag finden.

Bis die neuen Entbindungserklärungen auf dem Tisch liegen, wird empfohlen, möglichst wenig preiszugeben. Verlangt die PKV eine Entbindungserklärung, sollte der Privatpatient nur die Schweigepflicht für einen bestimmten Arzt, Zeitraum - und für eine bestimmte Krankheit aufheben.

Posted by Stefan on 02/08 at 12:10 PM
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