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Montag, Januar 05, 2009

Konjunktur 2009 für Familien: Wenn die erst mal wirkt…

Verbessertes Kindergeld, Steuervorteil aus haushaltsnahen Dienstleistungen, mehr Geld für Tagesmütter und fürs Kita-Personal

Die Bundesregierung machte zum Jahreswechsel publik, dass die Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter ausgebaut werde. Mit dem Familienleistungs-Gesetz sollen Familien mit Kindern ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet werden.

Parallel dazu gilt das Kinderförderungsgesetz, das den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen soll und damit den Eltern echte Alternativen bietet. Ein neues Modell gibt dazu Impulse für ein Generationen übergreifendes freiwilliges Engagement mit Großelternzeit, um jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen, und dem Programm “Schulverweigerung - Die 2. Chance”.

Eine kluge und nachhaltige Investition, glauben Regierung und die Ministerin von der Leyen, durch die insbesondere in die Zukunft und in die Stabilität unseres Landes investiert werde.

Als wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 gelten:

Das Familienleistungsgesetz
Hierdurch steigt das Kindergeld monatlich fürs erste und zweite Kinder um 10
Euro auf 164 Euro, fürs dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie fürs
vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 6.024 Euro jährlich angehoben, was Eltern betrifft, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben und Alleinerziehende mit mehr als rund 35.000 Euro brutto jährlich.

Einfacher wird es für Familien, unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Hier wird die Förderung auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet.
die von den Jahres-Einkünften abgesetzt werden können.

Kinderförderungs-Gesetz (KiföG)
Mit dem KiföG ermöglichen Bund, Länder und Kommunen, dass bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter findet. Ab dem 1. Januar sollen nicht mehr nur die Kinder berufstätiger Eltern einen Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen.  Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr wird für die Zeit nach dem 1. August 2013 avisiert.

Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Die Regeln zu Elterngeld und Elternzeit werden gezielt verbessert. Künftig gilt eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Die Anträge können flexibler gestellt werden. Für minderjährige sowie junge volljährige Eltern in Ausbildung bietet sich so die Chance, trotzdem ihre Ausbildung abzuschließen. Damit haben auch Großeltern einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit für die Betreuung des Enkels. Das Elterngeld wird inzwischen von über 99 Prozent aller Haushalte beantragt,
in denen ein Kind geboren wurde. Eine höhere Geburtenzahl im Vergleich zum Vorjahr gilt als Vertrauensvorschuss der jungen Menschen in den Grundwert ‘Familie’.

Schulverweigerung - Die 2. Chance
Verstärkt werden die Angebote, die Jugendliche und ihre Eltern unterstützen, wenn es Probleme in der Schule und Ausbildung gibt.
Das Programm der Kompetenzagenturen wird deutlich ausgebaut und in den nächsten drei Jahren mit mehr als 143 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefüttert. Künftig bilden bundesweit 400 Standorte ein flächendeckendes Netz an Hilfe-Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler, die in Gefahr sind, den Kontakt zur Schule zu verlieren. Sie sind auch Anlaufstellen für Eltern und Lehrer, die gemeinsam mit den Jugendlichen die notwendigen Schritte zum Schulabschluss vereinbaren.

Posted by wob. on 01/05 at 12:48 PM
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