Kranken- und Pflegeschutz nach einem Unfall
Ein schwerer Unfall endet oft im Krankenhaus und manchmal leider auch unter Pflegebedürftigkeit. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eher mager sind und die tatsächlichen Kosten nicht decken, kann Vorsorge auch in diesen Bereichen nicht schaden, dachte sich der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) und kombinierte beide Bereiche in einer neuartigen Police. Sie wird ab heute angeboten: Der ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall.
Auf der einen Seite umfasst der Versicherungsschutz Pflegezusatzleistungen. Dazu gehören ein Unfallpflegegeld, das in der Pflegestufe II 750 Euro und in der Pflegestufe III 1.500 Euro beträgt, sowie Hilfe und Beratung durch einen ADAC-Unfall- und Pflegebetreuer. Übernommen werden zudem bis zu 500 Euro für Hilfs- und Pflegemittel, 1.000 Euro für eine vollstationäre Kurzzeitpflege, 600 Euro für osteopathische Behandlungen sowie die Aufwendungen für die Vermittlung einer Pflegeperson.
Auf der anderen Seite haben Versicherte mit dem „ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall“ Anspruch auf zusätzliche Leistungen im Krankenhaus. Sie werden privatärztlich im Zweibettzimmer behandelt und können sich aussuchen, in welches deutsche Krankenhaus sie möchten. Ein großer Vorteil dieser Versicherung: Der ADAC verzichtet auch bei älteren Kunden auf eine Gesundheitsprüfung, die bei vielen anderen Krankenzusatzversicherungen sonst gängige Praxis ist und in einigen Fällen auch zur Ablehnung durch die Assekuranz führt.
Die Police, mit der sich Unfallfolgen gleich auf zwei Ebenen absichern lassen, ist durchaus dazu geeignet, die Lücke zwischen Pflegekosten und staatlicher Leistung zu verringern. Die Prämie für die Versicherung (jeweils für ADAC-Mitglieder): Als Einzelvertrag ist der Unfallschutz ab 11,60 Euro im Monat zu haben. Familien zahlen ab 23,20 Euro monatlich.
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