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Mittwoch, Oktober 08, 2008

Krankengeldanspruch fällt weg/ Wahltarife ermöglichen Absicherung

Zum kommenden Jahreswechsel fällt der gesetzliche Anspruch für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung weg. Um auch in Zukunft soziale Sicherheit zu genießen, müssen sich betroffene selbstständig Tätige sowie Künstler und Publizisten um einen ersatzweisen Versicherungsschutz bemühen.

Die Barmer Krankenkasse bietet einen entsprechenden Wahltarif ab dem 01. Januar 2009 an, der eine Entgeltfortzahlung ab dem 15. Krankheitstag ermöglicht. Interessenten können dabei nach Angaben der Assekuranz unbürokratisch ihr Einkommen angeben und sich entsprechend versichern. Die Kosten der Police richten sich nach Art der Tätigkeit, Alter und Verdienst des Versicherten, wobei eine monatliche Prämie zwischen 0,2 und 2,8 Prozent des Bruttoeinkommens als mögliche Spanne in Frage kommt. Entgeltfortzahlungen können allerdings maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze erfolgen; darüber hinausgehende Einkommen müssen zwar im Rahmen der Antragstellung angegeben werden, finden aber weder bei der Bemessung der zu entrichtenden Prämien noch bei der Höhe der Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles Berücksichtigung.

Auch Arbeitnehmer, denen kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung zusteht, weil sie beispielsweise in befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von weniger als zehn Wochen stehen oder aber häufig den Arbeitgeber wechseln, können sich in dem Barmer-Tarif versichern und so das Risiko schmerzlicher Entgeltausfälle umgehen.

Wer sich schon zum ersten Januar für den Tarif entscheidet, kommt in den Genuss eines besonderen Vorteils: Während für alle zu einem anderen Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge eine Karenzzeit von vier Monaten gilt, in der trotz Beitragszahlung keine Inanspruchnahme der Lohnfortzahlung möglich ist, können Versicherte der ersten Stunde sofort in vollem Umfang über ihren Versicherungsschutz verfügen.

Posted by Stefan on 10/08 at 11:45 AM
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