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Sonntag, Februar 15, 2009

Krankenkassen mit Bestechungsvorwürfen

Vor kurzem kam es bei den Krankenkassen zum Eklat. Die Behauptung wurde aufgestellt, dass Mediziner gegen Bezahlung für die Ärzte günstigeren Diagnosen aufstellten. Der Spitzenverband der Krankenversicherung versuchte nun diesem Image- Schaden entgegen zu wirken, indem er diese schweren Bestechungsvorwürfe gegen die Kassen zurück wies. Laut gewisser Medienberichte sollen einige Krankenkassen Ärzten Geld geboten haben, um falsche oder nachgebesserte Diagnosen zu stellen, die für die Krankenkassen finanziell attraktiver sind.
Gemäß einer neuen Regelung bekommen Krankenkassen wesentlich mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds für Patienten, die an mindestens einer von 80 genannten schweren Krankheiten erkrankt sind. Als Hauptfaktor für die Vergabe des Geldes wird die Diagnose des Arztes herangezogen. Infolge der Veränderungen durch die Gesundheitsreform sind viele Versicherungen auf die Probe gestellt worden, da sie mit vielen neuen Problemen konfrontiert worden, wie zum Beispiel dem Einheitssatz, der die Konkurrenz zwischen den einzelnen Versicherungen untereinander noch vergrößerte. Bereits seit nun einiger Zeit gibt es diese Vorwürfe der Manipulation. Jetzt hat sich auch Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dazu und unterstellte den Kassenvertretern, dass sie Ärzte in jeglicher Form zu manipulieren versuchten, um korrigierte Diagnosen zu bekommen. Angaben zufolge sollen bis zu 10 Euro für eine lohnenswerte Diagnose von den Krankenkassen gezahlt werden. Darüber hinaus sagte Köhler, dass dieses Problem bundesland-übergreifend existiere und konstant zunehme.
Laut Angaben des Bundesversicherungsamts, das als Aufsichtsbehörde für den neuen Gesundheitsfonds dienen soll, sind derzeitig mehrere Fälle bekannt, in denen es zu solchen Einwirkungen auf Ärzte durch Kassen gekommen ist. In den vorliegenden Fällen waren eine Betriebskrankenkasse, eine Innungskrankenkasse als auch Allgemeine Ortskrankenkassen betroffen. Josef Hecken, Präsident des Bundesversicherungsamts, erklärte, dass jede nachträgliche Diagnoseänderung als rechtwidrig und damit strafbar erklärt wird, die auf die Zahlung höherer Beträge zurück geführt werden kann. Derartige Vorgänge werden zukünftig nicht mehr geduldet und er müssen Lösungen gefunden werden.

Posted by Saskia on 02/15 at 12:17 AM
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