Kündigung bei möglichem Versicherungsbetrug
Ein Angestellter kann nicht nur aufgrund eines Betrugesverdachts gekündigt werden. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass eine Verdachtskündigung auf starken Momenten beruhen muss und eben diese müssten durch Tatsachen gedeckt sein. Eine Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Aufwendungen unternommen hat, den Sachverhalt aufzuklären. Ganz wichtig dabei sei, dem Beschuldigten die Möglichkeit für eine Stellungsnahme zu den Vorwürfen zu geben.
In dem bestimmten Fall war es so, dass mehrere Fahrer von Müllfahrzeugen einer Gemeinde unzählige Unfälle herbeiführt hatten. Die Versicherung, die die Unfälle abzudecken hatte, war auch der Meinung, dass die Unfälle möglicherweise in Betrugsabsicht erfolgt waren. Diese Vorwürfe waren allerdings von den Mitarbeitern dementiert worden. Nichtsdestotrotz waren sie alle fristlos gekündigt worden. Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ging dann hervor, dass in dem Fall eine Verdachtskündigung zwar möglich ist, da Häufigkeit und die weiteren Umstände der Unfälle ausreichende Verdachtsmomente ergaben, allerdings wurde der Fall zur endgültigen Aufklärung an die untere Instanz zurückgewiesen.
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