Künftig selbständig - und wie versichert?
Wer sich in Zeiten schwankender Konjunktur auf sein Können und seine Tugenden, seine Qualitäten und sein Wissen besinnt, der macht sich irgendwann dann doch selbständig.
Da diese Art des wirtschaftlichen Handelns als Selbstständiger oft als Ein-Mann- oder auch als Ein-Frau-Unternehmen betrieben wird, haben sich diese “Solo-Selbstständigen” zu fragen, wer hat welche Ansprüche und Forderungen an Versicherungen und Vorsorge. Neben dem Engagement für den Erhalt gewerblicher Einkünfte nach Steuerrecht als gewerblicher Unternehmer gilt das Gleiche natürlich auch für Freie Berufe wie Journalisten, Hebammen, Berufssportler oder Physiotherapeuten.
Gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 2,3 Millionen Ein-Mann-Unternehmen als Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte oder freiberufliche Lehrer, liegt diese hohe Zahl vor allem an den Gründungen im Dienstleistungsbereich. Zunehmend werden Dienste aus großen Unternehmen out-gesourced und an freie Mitarbeiter und Subunternehmen abgegeben.
“Einzel-Selbständige” sind und bleiben jedoch meist noch längere Zeit ohne Rücklagen, Vermögen und Immobilien, die man beleihen könnte, sind nicht vorhanden. Breit spannt sich die Einkommensstruktur: Bei 37 von 100 der Solo-Selbstständigen liegt das verfügbare Monatseinkommen bei weniger als 1.100 Euro. Da stellt sich schnell die Frage: Welche Versicherung ist unbedingt erforderlich und was ist aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von familiärer Bedingung sinnvoll. Am besten ist ein Gespräch mit einem Spezialisten, der sich auch darin auskennt, was für die gesetzliche Rentenversicherung als Pflicht gilt oder eben auch nicht gilt.
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