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Freitag, Februar 20, 2009

Kurzarbeit und die Rente

Infolge der weltweiten Finanzkrise heißt es jetzt auch bei vielen großen deutschen Unternehmen, wie zum Beispiel Bayer, Audi, VW oder ThyssenKrupp, auf die Sparbremse zu treten. Das bedeutet im Klartext, wenn weniger Aufträge kommen, brauchen sie auch nicht mehr so viel zu produzieren wie zuvor und folglich nicht mehr so viel Arbeitskraft. Als Lösung wird die Kurzarbeit vorgeschlagen, damit die Arbeitnehmer nicht ihren Job verlieren. Durch diese Maßnahme wird jedoch nicht nur das Gehalt gekürzt, sondern auch der Rentenanspruch. Alle diejenigen, die Kurzarbeitergeld erhalten, unterliegen Aussagen des Deutschen Rentenversicherung Bund, der DRV, zufolge der Rentenversicherungs- Pflicht. Als Grundlage für die Beitragshöhe wird der während der Kurzarbeit tatsächlich gezahlte, reduzierte Lohn des Beschäftigten. Den daraus errechneten Rentenbetrag werden dann Arbeitsnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber jedoch noch die Beiträge in Höhe von 80 Prozent aufgrund des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes, so der DRV. Wenn beispielsweise also der monatliche Bruttoverdienst 2400 Euro beträgt, erhält ein Beschäftigter einen späteren Rentenanspruch von 24,80 Euro monatlich. Ist das Gehalt während der Kurzarbeit nur noch bei 1000 Euro pro Monat, so fällt auch der Rentenanspruch auf 10,30 Euro ohne zusätzlichen Aufwand des Arbeitsgebers. Durch den Extra- Betrag des Arbeitgebers von 80 Prozent schrumpft der Rentenanspruch jedoch nur auf 21,90 Euro, trotzdem verliert der Angestellt drei Euro.

Posted by Saskia on 02/20 at 05:19 AM
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