„Kyrill“ lässt Telefone bei Versicherern Sturm klingeln
Orkan „Kyrill“, der Donnerstag über Deutschland zog, sorgt bei den Versicherern nun für Telefone, die Sturm klingeln. Allerorten wurden Dächer abgedeckt, Autos beschädigt oder Passanten verletzt. Im Schadensfall gilt es, trotz allen Ärgers einen kühlen Kopf zu bewahren und die Versicherung umgehend zu informieren.
Ein Tipp von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist unter anderem, alle Schäden aufzulisten. Diese Liste beschädigter und zerstörter Gegenstände sollte am besten um Einkaufsbelege bzw. den ungefähren Kaufzeitpunkt und Neupreise ergänzt werden. Ebenso wichtig ist es, die Dinge aufzubewahren oder – bei einer Reparatur – Fotos zu machen oder zu filmen. Hat der Orkan Schäden am Haus verursacht sei es umso wichtiger, alles genau zu protokollieren und im Bild festzuhalten, am besten gemeinsam mit den Nachbarn. Von den Unterlagen, die dann die Versicherung geschickt werden, sollten grundsätzlich Kopien angefertigt werden. Wird die Versicherung telefonisch informiert, ist es laut Verbraucherzentrale ratsam, Zeugen zu haben.
Da Kyrill Windstärke 8 deutlich erreicht hat, werden die Schäden – abgesehen von Fahrlässigkeit – von den Versicherungen übernommen. Gebäudeschäden, auch an Zaun und Gartenschuppen, regelt die Gebäudeversicherung. Bei Autos ist die Kaskoversicherung Ansprechpartner. Wird jemand durch einen Blumentopf oder andere Gegenstände vom Balkon verletzt, kann die Privathaftpflichtversicherung informiert werden. Möbel, die durch ein zerstörtes Fenster in Mitleidenschaft gezogen werden, sollten der Hausratversicherung gemeldet werden.
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