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Mittwoch, Februar 21, 2007

Lackschäden durch Karnevalstrubel sind nur über die Vollkasko versichert

Karneval ist vorbei. Die Kostüme sind verpackt und warten aufs nächste Jahr. Für viele fängt Aschermittwoch wieder die Arbeit an und nicht selten dürfte der Tag mit einer bösen Überraschung beginnen. Dann nämlich, wenn das ordnungsgemäß abgestellte Auto im Karnevalstrubel Schäden davon getragen hat.

Ob nun Betrunkene mutwillig die Scheibenwischer oder die Außenspiegel abgebrochen haben oder ganz einfach der Lack ein paar Kratzer abgekommen hat: Ohne Vollkasko-Versicherung muss man selbst in die Tasche greifen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Nur, wenn der Wagen aufgebrochen wurde, kommt die Teilkasko-Versicherung für die Schäden auf.

Die ersten Schritte, wenn man eine solche Beschädigung feststellt, sind, die Polizei und die Versicherung zu informieren. Selbst Fotos zu machen, kann nie schaden. Sie können später als Beweismittel dienen. Ehe man den Wagen in die Werkstatt bringt, sollte man warten, ob die Versicherung einen Gutachter einschalten möchte.

Posted by Gerald on 02/21 at 12:18 PM
VersicherungenKFZ-Versicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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