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Donnerstag, Juli 24, 2008

Langfristig abgeschlossene Versicherungsverträge früher kündigen?

Viele Verbraucher haben sich langfristig an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Besonders Rechtsschutz- und Unfallversicherungen wurden und werden oft mit Laufzeiten von 5 Jahren abgeschlossen. Die vorzeitige Kündigung dieser Versicherungsverträge war meist nicht möglich. Eine vorzeitige Kündigung war nur nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung erreichbar. Durch das neue Versicherungsvertragsrecht ist es seit diesem Jahr möglich, nun bereits nach 3 Jahren Laufzeit auszusteigen.

Verbraucher die seit Jahresanfang einen neuen Versicherungsvertrag mit einer fünfjährigen Laufzeit abgeschlossen haben, können diesen bereits zum Ende des dritten Jahres ordentlich kündigen. Von Interesse dürfte die neue gesetzliche Regelung auch für Altverträge sein. Allerdings muss hier eine Übergangsfrist berücksichtigt werden. Erst ab 1. Januar 2009 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auch für Altverträge vollständig.

Für den Kunden erklärte Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, dass folgendermaßen: “Für Verbraucher, die zum Beispiel im Juli 2006 eine Rechtschutzversicherung mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen haben, hieße das nach unserer Ansicht, dass sie bereits im Juli 2009 aus diesem Vertrag aussteigen können” Wurde zum Beispiel Ende Dezember 2005 ein fünfjähriger Versicherungsvertrag abgeschlossen, wird unter Umständen Ende Dezember 2008 eine Chance für einen vorzeitigen Ausstieg bestehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versicherer erklärt hat, schon 2008 freiwillig das neue VVG auch in diesem Punkt auf Altverträge anzuwenden. Ist dem nicht so, dann funktioniert die Vertragsbeendigung erst Ende Dezember 2009.

Die Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) gilt weiterhin und ist unbedingt einzuhalten.

Posted by Saskia on 07/24 at 05:53 PM
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