Lebensversicherung: Bei Ratenzahlung muss kein Effektivzins genannt werden
Die Lebensversicherer hatten es in den vergangenen Wochen und Monaten wahrlich nicht leicht. Da dürfte das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes zur Ratenzahlung wie Balsam auf die Seele gewesen sein. Gleich in drei Fällen bestätigten die Richter die bisherige Praxis der Unternehmen, für den Zuschlag bei unterjähriger Zahlung der Beiträge (monatlich, viertel- oder halbjährlich) keinen effektiven Jahreszins auszuweisen, und erteilten der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg damit eine Absage.
Die Option, die Prämie für die Lebensversicherung gleich zu Jahresbeginn auf einen Schlag zu zahlen, nutzen vermutlich nur wenige Verbraucher. Die meisten entscheiden sich dafür, den Beitrag Monat für Monat abbuchen zu lassen. Dass der Vertrag dadurch teurer wird, ist vielen Kunden durchaus bewusst. Sie können die Mehrkosten jedoch nicht in Heller und Pfennig beziffern. Die Verbraucherschützer monierten daher einen Verstoß gegen das Verbraucherkreditrecht und die für Kreditverträge geltende Preisangabenverordnung. Dazu müsste es sich bei der Ratenzahlung aber um einen Kredit handelt. Dem ist nicht so, sagten die Richter. Der Zuschlag basiere ausschließlich auf dem höheren Verwaltungsaufwand. Daher müsse kein Effektivzins genannt werden. Weil das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, steht der Weg für eine Revision offen. Dann muss der Bundesgerichtshof entscheiden (Aktenzeichen: 9 U 97/11; 9 U 103/11 und 9 U 108/11).
Doch die Branche durfte nicht nur jubilieren. Es gab auch einen Schuss vor den Bug. Die Ratingagentur Standard & Poor´s wagte einen Ausblick nach vorne. „Nachhaltig niedrige Zinsen, volatile Finanzmärkte und steigendes Kreditrisiko dämpfen die Aussichten für die Entwicklung der Rohüberschüsse und erhöhen zugleich den Druck auf die Lebensversicherer, ihre Gewinnbeteiligung zu reduzieren“, so Analyst Wolfgang Rief gegenüber der „WirtschaftsWoche“. Die Verzinsung von Lebensversicherungen rutsche über kurz oder lang in den Keller und mache das Produkt uninteressant. Bisweilen ist schon von einem Auslaufmodell die Rede.
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