Lebensversicherung: Umsatzeinbruch und Nachzahlungsansprüche
Kapitalbildende Lebensversicherungen haben seit Jahren einen schweren Stand. Umso erfreulicher für die Branche, dass zumindest die Policen gegen Einmalbetrag so richtig boomten und Geld in die Kassen brachten. Doch auch dieser Trend ebbt ab und erweist sich nach zwei Jahren als hell, aber nur kurz brennendes Feuer. Wie die „Financial Times Deutschland“ exklusiv berichtet, ist der Umsatz mit Lebensversicherungen, für die nur ein einzelner hoher Beitrag gezahlt wird, im ersten Halbjahr 2011 um 26 Prozent auf 10,5 Milliarden Euro zurückgegangen.
Die Policen gegen Einmalbetrag sind vergleichbar mit Anlageprodukten vieler Banken. Sie haben 2009 und 2010 für ein sattes Plus bei den Lebensversicherern gesorgt. Zuwächse von 7,1 und sechs Prozent standen zu Buche, sorgten allerdings auch für Kritik. Da diese Form der Kapitallebensversicherung vergleichsweise hoch verzinst wird, fürchteten Verbraucherschützer, dass bestehende Kunden mit klassischen Verträgen benachteiligt werden. Doch auch aufseiten der Versicherer gab es leise Zweifel, zumal das Kapital relativ kurzfristig angelegt werden musste. Daraufhin senkten viele Unternehmen die Zinsen und machten die Einmal-Anlage damit unattraktiver. Das Ergebnis ist ein spürbarer Umsatzeinbruch, der auch durch die leicht steigende Nachfrage bei Verträgen mit laufendem Beitrag nicht aufgefangen werden kann.
Ganz andere Sorgen hat derzeit die Allianz Lebensversicherung. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte eine Klage des Unternehmens für unwirksam und ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu. Stattdessen will der Konzern nun eine Beschwerde beim BGH einlegen. Hintergrund sind Nachzahlungsforderungen von Ex-Kunden, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Die Assekuranz soll zu Unrecht Stornokosten einbehalten haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet mit Nachzahlungsansprüchen in Höhe von zwei Milliarden Euro und rät Betroffenen, sofort zu reagieren und Ansprüche geltend zu machen. Die Allianz ihrerseits will die Antwort des BGH abwarten.
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