Leere Kassen bei den Kassen
Um ihr eigenes Budgets nicht weiter zu belasten, verweigern Gesetzliche Krankenkassen in zunehmenden Maße genehmigungspflichtige Leistungen. Viele Versicherte wollen die Strapazen eines Wiederspruchs nicht auf sich nehmen, sozial schwache haben darüber hinaus auch oftmals kein Geld, um die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Nach Feststellung des Berufsverbandes der Orthopäden sei z.b. im Jahr 2001 nur jeder Zehnte Antrag auf Rehabilitation von den Gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt worden. Zur Zeit wird von den Kassen nur jedem vierten Erstantrag entsprochen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass rd. dreiviertel solcher Anträge in erster Instanz abgelehnt werden.
Bei Streitigkeiten im sozialen Bereich sind die Gebührensätze für Anwälte niedrig und damit in der Regel auch wenig interessant. Darüber hinaus würde es oftmals ausreichen, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes vor einer gerichtlichen Klärung des Streits einen berechtigten Leistungsanspruch bei der Kasse durchzusetzen. Doch für solche Fälle tritt leider keine Rechtsschutzversicherung ein.
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