Liegt wie Sauerbier in den Regalen der Versicherungen: die Rürup-Rente
Mit bislang rund 800.000 Verträgen bleibt die Rürup-Rente weit hinter den Erwartungen zurück, die einst an sie geknüpft waren. Die Steuergeschenke des Staates, mit denen die private Rente für Selbständige und Freiberufler gefördert wird, locken niemanden mehr hinter dem Ofen hervor. Denn diesem einen Vorteil, der sich zudem nur schwer berechnen lässt, stehen einige Nachteile gegenüber – angefangen bei der Vorgabe, dass der Vertrag nicht kapitalisierbar ist, über den Ausschluss einer Einmalzahlung zu Rentenbeginn bis hin zu den Kosten, die allerdings bei jeder privaten Altersvorsorge anfallen und berücksichtigt werden müssen.
Dass die Rürup-Rente derzeit überhaupt wieder ins Gespräch gekommen ist, hat zwei Gründe. Zum einen sorgte Bert Rürup, geistiger Vater und Namensgeber der Altersvorsorge für Freiberufler und Selbständige, mit seinem Wechsel zum AWD für Aufsehen. Zum anderen steht der Jahreswechsel kurz bevor und damit oft auch die Überlegung, wie noch Steuern gespart werden können. In dem Punkt kann sich die Basisrente durchaus sehen lassen. Bis zu 20.000 Euro, die in den Vertrag eingezahlt werden – als monatlicher Beitrag oder als jährliche Sonderzahlung – können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In diesem Jahr würden 13.200 Euro anerkannt, 2025 dann 100 Prozent. Dass mit dem steuerlich absetzbaren auch der später zu versteuernde Anteil Jahr für Jahr steigt (2040 muss die Rente zu 100 Prozent mit dem individuellen Satz versteuert werden), macht die Basisrente für viele auf den ersten Blick dann wieder uninteressant.
Um sich ein genaues Bild davon zu machen, ob die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente sich lohnt oder nicht, raten Experten, den Steuerberater zu kontaktieren. Für ältere Besserverdiener macht sie aufgrund der aktuell geringen Versteuerung durchaus Sinn. Für alle anderen gilt, genau zu vergleichen und zu rechnen: Denn hat man sich erst einmal dazu durchgerungen, einen Vertrag zu unterschreiben, ist man daran gebunden und zahlt bis zum Rentenbeginn ein. Kündigen lassen sich die Verträge nicht. Da sie auch nicht vererbbar, beleihbar oder veräußerbar sind, zwängen sie die Sparer von Anfang an in ein sehr enges Korsett. Würde es gelockert, könnte das Marktpotential weitaus besser ausgeschöpft werden – sagen jene, die für die Entwicklung der Verträge zuständig sind.
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