Maulkorb- und Leinenzwang für Kampfhunde?
Das in Sachsen-Anhalt endlos umstrittene Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden soll Ende Juni im Landtag die letzte Hürde nehmen. Der letzte anberaumte Termin war Ende Mai, jedoch musste dieser Termin wegen noch offener rechtlicher Fragen von der Tagesordnung gestrichen werden. Sachsen-Anhalt ist im Moment das einzige Bundesland ohne ein Kampfhundegesetz.
Ein Wesenstest sowie ein Maulkorb- und Leinenzwang soll für Hunde von vier konkreten Rassen sowie auffällig gewordenen Hunden festgeschrieben werden. Wird im Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachgewiesen, sollen die Auflagen gestrichen werden. Beabsichtigt ist außerdem, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen muss und die Tiere per Chip oder Tätowierung registriert werden. Um verlässliche Zahlen über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen zu bekommen, sollen Beißvorfälle gemeldet werden.
Viele Kritiker bezeichnen das Gesetz als zahnlosen Tiger, denn es gibt bereits jetzt schon gesetzliche Regelungen, mit denen gegen Hundehalter vorgegangen werde könne. Der Landtagsabgeordnete Kolze wies allerdings darauf hin, dass die meisten Beißvorfälle auf Privatgelände passierten, wo das Gesetz keine Wirkung entfalte.
Lange Zeit hatte die SPD eine Rasseliste mit elf Rassen gefordert, die CDU hatte anhaltend dagegen plädiert. Die CDU argumentierte damit, dass die Rasse eines Hundes nichts über dessen Gefährlichkeit aussage. Der Kompromiss ist nun eine Beschränkung auf die vier Hunderassen, für die in Deutschland ein Einfuhrverbot gilt. (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier)
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