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Mittwoch, Juli 16, 2008

Mein Blutdruck, mein Kreislauf, meine Therapie: Die Krankenakte ist ‘Geschichte des Patienten’

rbw. Vertrauen ist gut, selber lesen manchmal besser! Ohne Geheimnis für den Patienten muss die ‘Krankenakte’ bleiben, denn Patienten haben ein Recht auf Einsicht in die schriftliche Darstellung ihrer Anamnese, ihrer Krankengeschichte. Folglich dürfen Ärzte die Aufzeichnungen nur gegenüber Dritten unter Verschluss halten.

Was nun kann den Kranken interessieren: seine Symptome des Heuschnupfens eher nicht. Auch bei chronischen Erkrankungen wird er sich selbst an vieles erinnern; bei einer langwierigen Krebserkrankung eher weniger. Wenn Patienten an ihrer Therapie engagiert teilhaben wollen, wenn ihre Selbstheilungskräfte den Optimismus benötigen, wenn sie aktiv sein wollen, benötigen sie Informationen und Belege für die Behandlung ihrer Krankheit. Nach Information der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist aber davon auszugehen, dass viele Ärzte oder Krankenhäuser eher nicht oder nur auf Drängen mit ihren Patienten zusammenarbeiten.

Vielfach sind die Leistungsträger nicht bereit, Krankenunterlagen offen zu legen, so die Patientenberatung der VZ BaWü. Das gelte für Röntgenbilder, die nicht ausgeliehen würden oder auch für nicht gewährte Einsicht in Patientenunterlagen. Begründet wird die Ablehnung der Mediziner beziehungsweise ihrer Stationen häufig mit ‘hohem Zeitaufwand, die Unterlagen heraus suchen zu müssen” oder es wird gar behauptet, ein solches Recht gäbe es gar nicht.

Recht auf Einsicht

Für die Verbraucherschützer ist klar: Patienten haben ein Recht darauf, ihre Patientenakte einzusehen. Denn Ärzte sind verpflichtet, für jeden Patienten eine Krankenakte anzulegen, zu führen und sie zehn Jahre lang aufzubewahren. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Arzt verweigern, die Akte raus zu geben. Dies gilt eventuell dann, wenn die Unterlagen Bemerkungen des Arztes zum Patienten enthalten oder aber die Kenntnis der Diagnose und weiterer Befunde den Krankheitszustand gefährdet, zum Beispiel ein Patient, der suizid-gefährdet ist, die Akte seines Psychiaters liest.

In Kopie anfordern

Es kann also für Patienten sinnvoll sein, Krankenunterlagen in regelmäßigen Abständen als Kopie anzufordern, um eine Dokumentation des Status und der Behandlung zu haben. Besteht gar ein Verdacht auf ärztlichen Kunst- oder Behandlungsfehler, ist die Krankenakte Beweismittel für den spätere angestrengten juristischen Fall.

Das Recht auf Einsicht und auf Kopien kann gebührenpflichtig sein, denn wenn der Arzt Kopien der Akte fertigt, darf er diese Leistung berechnen. Die VZ weist darauf hin, dass Patienten konsequent darauf bestehen sollten, die die Patientenunterlagen zu erhalten, auch wenn zunächst gemauert werde. Dem Arzt oder dem Krankenhaus ist eine Frist von 14 Tagen mit Datum zu setzen, verbunden mit der Forderung, die Akten bereit zu stellen. Wird auf diese Forderung nicht reagiert, muss wohl auch juristische Vertretung gesucht werden, was für den Anwalt und die gerichtliche Klage wieder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll macht.

Posted by wob. on 07/16 at 01:47 PM
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