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Freitag, September 12, 2008

Mit dem Schulranzen gesetzlich unfallversichert

Freizeit bleibt individuelles Risiko

Schüler der verschiedensten Schularten - alle im Alter zwischen sechs und auch schon mal 23 Jahren an der Berufsschule - zählen in Deutschland in Millionen. Ihre Anfahrtswege sind weit, das Gedränge bei Buseinstieg oder im Pausenhof ist manchmal auch hektisch, das Radweg-Risiko für viele Eltern eine Tatsache, die Sorgen macht.

Auch wenn man sich nicht ausmalen sollte, was alles passieren kann, beweist leider die Statistik die Tatsachen: 170.000 Kinder allein in Bayern erlitten 2007 Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule. Zwar meist nur mit der Folge kleinerer Blessuren, aber auch mit schweren Verletzungen auf dem Schulweg.

Nicht alle Eltern wissen: ihre Kinder sind auf den Schulwegen und in der Schule gesetzlich unfallversichert. Ob also ein Kind oder ein Jugendlicher sich beim Sportunterricht verletzt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird, stets tritt zunächst und grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Sie wird aus Steuermitteln finanziert und schützt Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen genauso wie Schüler und Studierende an Hochschulen - und das beitragsfrei für die Eltern.

Versichert sind der Schulweg, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage, wenn diese Ereignisse unter der Aufsicht von Lehrern und Erziehern durchgeführt werden. Versichert ist auch eine organisierte Hausaufgabenbetreuung an der Schule (nicht aber zuhause) oder eine Mittagsbetreuung. Nimmt einer Schüler teil, ist er wieder unfallversichert.

Umfang freier Zeiten beachten

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen werden auch Renten gewährt.
Sachschäden an Kleidung oder Sachmitteln wie Brille oder Schulranzen sind ebenfalls versichert. Ein Schmerzensgeld gehört jedoch nicht zur Leistung.

Wichtig ist, dass Unfälle dem Unfallversicherungsträger schnell gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Schule, die vom Lehrer oder von den Eltern verständigt werden muss, wenn sich ein Schulwegunfall ereignet hat.
Die Chipkarte der Krankenkasse muss dem Arzt bei diesen Fällen nicht vorgelegt werden und auch die Praxisgebühr ist nicht zu entrichten.
Fazit: Versicherte Zeiten also vor, beim und nach dem Schulbesuch auf dem Heimweg, nicht aber in den vielen Stunden der freien Zeit. Hierfür gilt eine private Unfallversicherung für Kinder und Heranwachsende als Muss, denn bis zu zehn Stunden täglich bewegen sich Kinder im nicht-schulischen Bereich.

Posted by wob. on 09/12 at 06:30 PM
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