Mit der Maske am Steuer kommt teuer
Gut zu wissen: Wer sich über die Karnevalstage verkleidet, muss nicht damit rechnen, aufgrund des Vermummungsverbotes belangt zu werden. Im Auto allerdings sollte man sich der Kostümierung dahingehend entledigen, dass sie nicht stört. Insbesondere die Wahrnehmung dürfe nicht getrübt werden, betont der Automobilclub von Deutschland (AvD). Das heißt: Runter mit der Vollmaske und die Piratenklappe ab ins Handschuhfach. Sonst verliere man bei einem Unfall sehr schnell den Kaskoschutz. Eine Warnung spricht der AvD auch an alle aus, die es ab Aschermittwoch nicht lassen können, sich zu kostümieren. Mit einer Maske vor dem Gesicht geblitzt zu werden, komme extra teuer. Die Ordnungsbehörden würden dies häufig als Vorsatz werten, nicht erkannt werden zu können.
