Mit der Riester-Rente lassen sich auch Steuern sparen
Die Riester-Rente kann mehr. Denn der Staat fördert diese Form der privaten Altersvorsorge nicht ausschließlich über Zulagen – die für die meisten wohl den Ausschlag für die Unterschrift auf dem Vertrag geben –, sondern räumt auch steuerliche Vorteile ein. Die Beiträge für die Rentenversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht machen. Ob sie sich später auch in barer Münze bezahlt machen, hängt von der so genannten Günstigerprüfung durch das Finanzamt ab. Hierbei werden Zulagen und mögliche Steuerersparnis gegenübergestellt.
Ein Familienvater, der ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro erzielt und davon die vorgeschriebenen vier Prozent in seinen Riester-Vertrag eingezahlt hat, müsste dementsprechend 1.600 Euro in die Steuererklärung eintragen. Bei einem individuellen Steuersatz von 36 Prozent ergäbe sich rein theoretisch eine Steuergutschrift in Höhe von 576 Euro. Berücksichtigt werden müssen allerdings noch die Zulagen, die vom Staat in die private Altersvorsorge geflossen sind. Bei einem Vater mit zwei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, wären das 524 Euro – 154 Euro für den Erwachsenen und zwei Mal 185 Euro für die Kinder. Die Differenz dieser beiden Werte, in dem Fall 54 Euro, wird bei der Steuer als Sonderausgabe abgezogen. Sind die Zulagen insgesamt höher als die mögliche Steuerersparnis, gibt es hingegen keine Gutschrift.
Ausgefüllt werden müssen dazu die 73. Zeile im Mantelbogen (Hauptformular) und die Anlage AV. Nicht vergessen sollte man die Bescheinigung des Versicherers über den Riester-Vertrag und die geleisteten Beiträge. Das Schreiben dient dem Finanzamt als Nachweis. Ebenso wichtig, um von allen Vorteilen der privaten Altersvorsorge nach Riester zu profitieren: Den Antrag auf die Zulagen rechtzeitig zu stellen. Die nötigen Unterlagen dazu gibt es bei der Versicherung oder Bank, bei der man den Vertrag unterzeichnet hat. Am einfachsten ist es mit dem Dauerzulagenantrag, damit man sich nicht jedes Jahr mit dem Papierkram beschäftigen muss. Ohne Antrag fließen keine Zulagen, im Moment 154 Euro für Erwachsene, 185 Euro je Kind bzw. 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, und für Berufseinsteiger der Bonus von 200 Euro.
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