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Mittwoch, Juni 20, 2007

Mit Flip-Flops am Steuer

Festes Schuhwerk sorgt bei sommerlichen Temperaturen schon mal für „qualmende Socken“. Da wird lieber auf Sandalen oder auch die beliebten Flip-Flops zurückgegriffen, damit es die Füße etwas luftiger haben. Besonders viel Halt bieten die leichten Schlappen nicht. Daher rührt wohl auch das Gerücht, dass bei einem Unfall kein Schadensersatz geleistet wird, wenn mit Flip-Flops an den Füßen gefahren wurde.

Dem sei nicht so, sagt Karin Rüter de Escobar. Die Fachfrau vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beruhigt alle, die mit modischen Tretern das Gaspedal bedienen. „Das Schuhwerk hat keinen Einfluss auf die Leistung der Versicherung“, macht sie deutlich. Lediglich, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel sei, könne die Vollkaskoversicherung sich quer stellen.

Als Ratschlag gibt Karin Rüter de Escobar Autofahrern mit auf den Weg, zumindest Schuhe mit festem Halt zu tragen. Rutschfest sollten sie auch sein. Denn im Fall der Fälle hat man so mehr Kontrolle. Das erweist sich nicht nur bei Bremsmanövern als vorteilhaft, wie Brummifahrer, deren Unfallverhütungsvorschriften auch das Schuhwerk regeln, aus Erfahrung wissen.

Posted by Andre on 06/20 at 11:35 PM
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