Nach dem Geldsegen: Immobiliendarlehen optimal tilgen
Es gibt Dinge, die sich nicht vorhersehen und schon gar nicht planen lassen. Hierzu zählt unter anderem das Erben. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass so mancher relativ überraschend geerbt hat und somit von einem Geldsegen getroffen wurde, der schlichtweg nicht eingeplant gewesen ist. Aber auch ein Lottogewinn kann Grund dafür sein, dass plötzlich ein größerer Geldbetrag zur Verfügung steht, mit dem im Vorfeld nicht gerechnet wurde.
Gerade der Erbfall tritt häufiger ein, als angenommen wird. In der Praxis ist dann häufig geplant, das geerbte Geld einzusetzen, um die bestehende Immobilienfinanzierung zurückzuzahlen. Allerdings ist dies oft leichter gesagt als getan, weil die meisten Darlehen an eine Zinsbindung gekoppelt sind und deshalb nicht ohne Weiteres abgelöst werden können.
Natürlich wäre es möglich, Kontakt mit der Bank herzustellen und ernsthaft über eine vorzeitige Darlehensrückzahlung zu verhandeln. Wer möglichst schnell schuldenfrei sein möchte, kann solch ein Gespräch mit dem Bankberater suchen. Aus finanzieller Sicht ist diese Vorgehensweise jedoch zumeist weniger empfehlenswert. Das Problem besteht darin, dass Darlehensgeber in solchen Fällen fast immer dazu berechtigt sind, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Hierdurch würde es zu einer immensen Zusatzbelastung kommen: Der Rückzahlbetrag würde deutlich über dem augenblicklichen Betrag der Restschuld liegen. Je nach Zinsbindung bzw. Restlaufzeit sowie der aktuellen Zinssituation besteht die Möglichkeit, dass die Bank eine äußerst hohe Vorfälligkeitsentschädigung errechnet und beispielsweise einen fünfstelligen Entschädigungsbetrag (der zusätzlich zur Restschuld erhoben wird) fordert.
Lediglich bei kurzen Restlaufzeiten oder relativ niedrigen Restschuldbeträgen bietet es sich an, ernsthaft über diesen Weg nachzudenken. Andernfalls ist es aus finanzieller Sicht besser, auf andere Strategien auszuweichen. Zumal die Bank einer vorzeitigen Rückzahlung nicht zwingend zustimmen muss – eventuell möchte die Bank an der ursprünglich vereinbarten Laufzeit festhalten.
Daher wird in der Praxis zumeist anders verfahren. Im zweiten Teil, dieser Beitragsreihe wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten noch bestehen, um sich von Immobiliendarlehen zu lösen und schneller schuldenfrei zu werden.
