Nach der Party Kerzen auspusten
Zu Karneval wird vielerorts kräftig gefeiert, auch im privaten Kreis und mehr oder minder „feuchtfröhlich“. Wenn dabei Kerzen brennen, sollten der Hausherr oder die Hausdame rechtzeitig reagieren und sie löschen, bevor sie sich ins Bett legen oder auf der Couch im Partykeller einschlafen. Wenn eine der Kerzen später ein Feuer verursacht, während der Gastgeber selig schlummert, muss die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt (Aktenzeichen: 9 U 113/09).
Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungskunde einen fünfarmigen Kerzenständer komplett bestückt und entzündet. Sicherlich ein heimeliges Bild, wenn der Mann nicht vergessen hätte, die Kerzen auszupusten. Stattdessen schlief er alkoholisiert im Keller ein. Es kam, wie es kommen musste: Eine der Kerzen fiel zu Boden, entfachte dank mehrerer übereinander liegender Teppiche ein Feuer und hinterließ einen nicht unerheblichen Schaden. Da keiner der Gäste mehr da war, der helfend hätte eingreifen können, und der Hausherr fest schlief eine für die Richter eindeutige Situation.
Sie werteten das Verhalten als grob fahrlässig, was für den Mann in letzter Konsequenz heißt: Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Sachschaden nicht. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, der Gastgeber habe die Kerzen bewusst brennen lassen. Er sei weder abgelenkt noch auf andere Weise davon abgehalten worden, die Kerzen zu löschen. Doch statt sich um das offene Feuer zu kümmern, habe er sich auf das Sofa im Keller gelegt. Dabei hätte er aus Sicht des Oberlandesgerichtes Zeit genug gehabt, vorher nach den Kerzen zu sehen.
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