Nach- und Vorsorge mit Zahn-Ersatz-Sofort
Ist der Schaden erst einmal eingetreten, macht es keinen Sinn, noch eine Versicherung abzuschließen. So war es zumindest bislang und das flächendeckend über alle Sparten hinweg. Die Ergo Direkt dreht den Spieß nun um. Statt ausschließlich Vorsorge ist jetzt auch Nachsorge möglich, zumindest im Bereich der Zahngesundheit. Das Besondere: Der Tarif „Zahn-Ersatz-Sofort“ greift auch dann, wenn der Zahnarzt schon aktiv werden musste. Gebucht werden kann die Zahnzusatzversicherung ab April.
Peter M. Endres, Vorstandsvorsitzender der Ergo Direkt Versicherungen, fasst die Idee zusammen: „Zuerst leisten wir, danach zahlt der Kunde die Beiträge.“ Heißt: Sobald der Vertrag unterschrieben wurde, besteht sofort und ohne die sonst übliche mehrmonatige Wartefrist der volle Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Behandlungen handelt, die vom Zahnarzt angeraten und schon begonnen wurden, oder um zukünftige Eingriffe. Vor- und Nachsorge gehen quasi Hand in Hand. „Das Produkt bietet damit schnelle Hilfe in der Not“, so Endres.
Eine weitere Besonderheit von „Zahn-Ersatz-Sofort“ ist der Verzicht auf Altersbeschränkungen, Gesundheitsfragen sowie Leistungsstaffeln oder -begrenzungen. Der Vertrag läuft mindestens 24 Monate und kann anschließend monatlich gekündigt werden. Damit möchte es die Ergo Direkt ihren Kunden so einfach wie möglich machen. Die Kosten: Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr zahlen für die Zahnzusatzversicherung 29,90 Euro pro Monat. Bei Kindern und Jugendlichen beläuft sich der Beitrag auf 19,90 Euro monatlich.
Relativ einfach und übersichtlich ist auch das Leistungsspektrum. Die Assekuranz verdoppelt den Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse beisteuert bis zu einer Obergrenze von 100 Prozent der Gesamtkosten. Sollte der Zahnarzt 4.000 Euro in Rechnung stellen und die Kasse 1.800 Euro Festzuschuss beisteuern, zahlt auch die Ergo Direkt 1.800 Euro. Blieben 400 Euro, die noch aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Die übrigen 3.600 Euro erhält der Versicherungskunde von seiner gesetzlichen und der Zusatz-Versicherung erstattet.
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